Urschweiz

Kantonstierarzt hätte Hund Louis nicht beschlagnahmen dürfen

2017 wurde Maud Berners Hund Louis auf Verfügung des Kantonstierarztes der Urkantone beschlagnahmt. Sämtliche Beschwerden dagegen wurden abgewiesen. Nun hat sie aber vor Bundesgericht Recht erhalten.
(Mbü) Im April 2017 haben zwei Mitarbeiterinnen des Veterinäramts in Begleitung zweier Polizisten den Hund Louis abgeholt. Seither kämpft Maud Berner für die Rückkehr des Tiers zu ihr nach Hause.

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