Die bisherige Schuldenbremse, die in der Finanzhaushaltsverordnung verankert war, liess keinen Abbau von Eigenkapital zu. Ersparnisse aus positiven Rechnungsabschlüssen konnten somit nicht angetastet werden. Ausserdem waren bisher keine Konsequenzen festgelegt, was beim Nicht-Einhalten der Schuldenbremse geschieht.
Massnahmen oder Steuererhöhung
Die neue Schuldenbremse des Kantons Uri ist nun in einem Gesetz verankert. Neu sollen also in der Kantonsrechnung auch Defizite budgetiert werden dürfen – sofern genügend Reserven vorhanden sind. Das zulässige budgetierte Defizit in einem Jahr wird auf 12 Prozent der Nettoerträge aus kantonalen Steuern begrenzt. Können die Vorgaben aus dem neuen Gesetz nicht eingehalten werden, muss die Regierung Massnahmen präsentieren. Erst wenn der Landrat die vorgeschlagenen Massnahmen ablehnt, wird automatisch der Steuerfuss erhöht. Der Automatismus gab im Landrat zu reden. Die Steuererhöhung bleibt allerdings das letzte Mittel. Davor muss immer nach anderen Massnahmen gesucht werden.
Auch automatische Steuersenkung enthalten
Das letzte Wort über eine Steuererhöhung hat das Volk. Bei geringen Erhöhungen kann das Referendum ergriffen werden. Soll der Steuerfuss über 110 Prozent angesetzt werden, ist eine Volksabstimmung zwingend. Eine automatische Steuersenkung gibt es, wenn es die Entwicklung der Rechnungsergebnisse zulässt.
Fürs Kantonsbudget wird jeweils ein Zeithorizont von acht Jahren betrachtet: die vergangenen fünf Jahre sowie drei Jahre in die Zukunft. Wenn das Vermögen schwindet und kleiner wird als die Summe, die an Steuern im Vorjahr eingenommen wurde, dann müssen die Abschlüsse über diese acht Jahre ausgeglichen sein. Mit diesem Mechanismus glaubt die Regierung, genügend früh Massnahmen ergreifen zu können, falls der Kanton auf ein Finanzloch hinsteuern sollte. (zf)