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Bettelverbot

«Unverhältnismässiger Aufwand»: Luzerner Stadtrat ist gegen eine Bewilligungspflicht fürs Betteln

Der Kanton Luzern will das Bettelverbot lockern und eine Bewilligungspflicht einführen. Der Luzerner Stadtrat ist damit aus mehreren Gründen nicht einverstanden.

Betteln ist im Kanton Luzern ohne Ausnahme verboten. Das widerspricht einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2021. Der Regierungsrat plant deshalb Anpassungen. Sein Vorschlag: Wer bettelt, muss dafür bei den Gemeinden eine Bewilligung beantragen.

Im Rahmen der Vernehmlassung meldet sich nun der Stadtrat mit einer Stellungnahme zu Wort. Er findet die Einführung einer Bewilligungspflicht fürs Betteln nicht zielführend, heisst es in einer Medienmitteilung.

Kompliziert und aufwendig

Der Grund: Jede Gemeinde müsste einen eigenen Bewilligungsprozess erarbeiten. Zudem müssten die Gemeinden sicherstellen, dass Verstösse gegen eine Bettelbewilligung richtig geahndet würden. Der Aufwand dazu wäre unverhältnismässig und der Prozess kompliziert.

Zudem könnte auch diese Lösung die Menschenrechte verletzen, so der Stadtrat weiter. Da viele bettelnde Personen am Rand der Gesellschaft leben und teilweise Suchtbetroffene sind, stelle es für sie eine grosse Hürde dar, eine Bettelbewilligung zu beantragen. Das werfe die Frage auf, ob mit der Bewilligungspflicht faktisch nicht ein neues Bettelverbot geschaffen würde. Stattdessen wünscht sich der Stadtrat eine kantonsweite einheitliche Regelung des Bettelns, wie zum Beispiel in Basel-Stadt. (tos)

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