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Luzern

Unterführung Wegmatt: Die Gemeinde Horw darf weiterbauen

Das Bundesverwaltungsgericht hat den am Mittwoch verhängten Baustopp für die Unterführung Wegmatt in Horw am Freitag wieder aufgehoben. Gerettet ist das Projekt deswegen aber noch nicht.
(Bild: Pius Amrein, Kriens, 22. Februar 2018)

Stefan Dähler

Es sieht wieder besser aus für die geplante Unterführung Wegmatt in der Nähe des Bahnhofs Horw. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch auf Antrag des VCS Luzern einen sofortigen Baustopp verfügt hatte, hob das Gericht diesen am Freitag auf Antrag der Zentralbahn und der Gemeinde Horw wieder auf. Dies teilt die Zentralbahn mit. Damit können die Vorbereitungsarbeiten für das Bauprojekt fortgesetzt werden.

Der Horwer Bauvorsteher Thomas Zemp (CVP) ist erleichtert über die Aufhebung des Baustopps. Er sagt:

«Wir setzen nun alles daran, rechtzeitig zur Totalsperre der Bahnstrecke die Hauptarbeiten in Angriff nehmen zu können.»

Bekanntlich ist der Zeitplan sehr knapp, die Sperre beginnt am 18. März und dauert bis am 14. April. Durch die vom Gericht verordnete Pause habe man zwei Tage verloren. Zemp ist zuversichtlich, den Rückstand im Verlauf der nächsten Woche wieder aufholen zu können.

Ob die Unterführung tatsächlich gebaut werden kann, wird jedoch erst in den nächsten Tagen bekannt. Dann entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob die Gemeinde Horw trotz hängiger Beschwerden eine Teilgenehmigung für diese erhält. «Wir sind vorerst mal froh, dass das Projekt nicht wegen ein paar Tagen Zeitverlust schon vor diesem Entscheid scheitert», sagt Zemp.

Eigentlich geht es im Streit um Bahnübergänge

Zur Vorgeschichte: Die Unterführung Wegmatt bildet gemeinsam mit der Aufhebung der Bahnübergänge Krienser-/Horwerstrasse und Wegmattstrasse zwischen Kriens und Horw ein Gesamtprojekt. Dieses wurde Ende 2018 vom Bundesamt für Verkehr bewilligt. Dagegen reichten die Stadt Kriens, der VCS Luzern und eine Privatperson Beschwerde ein. Sie störten sich jedoch nur an der Aufhebung der Übergänge. Hier sehen Sie jenen an der Krienser-/Horwerstrasse:

Um den engen Zeitplan einhalten zu können, startete die Gemeinde Horw daher die Vorbereitungsarbeiten für die Unterführung. Denn nach der Totalsperre sei diese aus Platzgründen kaum mehr realisierbar, weil dann vor Ort auch andere Bauprojekte realisiert werden.

Als die Zentralbahn bekannt gab, dass sie die beiden Übergänge trotz hängiger Beschweren aus technischen Gründen ausser Betrieb nehmen will, beantragte der VCS aus Protest den Baustopp. In der Folge entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die erwähnten Beschwerden eine aufschiebende Wirkung haben. Diese betraf die Unterführung Wegmatt, weil diese wie erwähnt ein Gesamtprojekt mit der Aufhebung der Übergänge bildet. Am Freitag wurde die aufschiebende Wirkung nun wieder aufgehoben.

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