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Luzern

Und wenn der Stellensuchende nicht will? Das sagen Fachleute zur Meldepflicht

Firmen müssen bestimmte Stellen zuerst Inländern anbieten. Was einfach tönt, wirft viele Fragen auf – auch im Kanton Luzern.
Seit rund eineinhalb Jahren müssen sich nicht nur Stellensuchende beim RAV melden, sondern bei gewissen Berufen auch Arbeitgeber. (Nadia Schärli )

Alexander von Däniken

Hilfskoch gesucht: Solche Meldungen müssen Restaurants schweizweit zuerst an die Behörden richten. Im Kanton Luzern ist das der Arbeitsmarktservice, ein Team von WAS-Wira Luzern, der ehemaligen Dienststelle Wirtschaft und Arbeit. Das Team bildet die Schnittstelle zu den fünf regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Die Meldepflicht gilt für Berufsarten mit hoher Arbeitslosenquote und ist am 1. Juli 2018 für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt worden. Schweizer Stellensuchende erhalten damit einen Informationsvorsprung von fünf Tagen.

Die Stellenmeldepflicht stand von Anfang an in der Kritik: zu bürokratisch, zu ungenau, zu aufwendig. Der Bund hat auf Beginn dieses Jahres Korrekturen angebracht. Zudem wurde die sogenannte Berufsnomenklatur, also das Verzeichnis der Berufsarten, überarbeitet. Jetzt zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr, dass vermehrt Hilfsarbeiterjobs meldepflichtig sind, also auch der Hilfskoch.

Liste mit meldepflichtigen Berufen gilt für ein Jahr

Verantwortliche des kantonalen Teams haben kürzlich interessierte Arbeitgeber und -vermittler zu einem Informationsanlass nach Emmenbrücke eingeladen. Das Interesse war mit einem halben Dutzend Anwesenden zwar eher bescheiden. Diese sagten dafür mehrheitlich aus, dass sich die Abläufe im Zusammenhang mit der Stellenmeldepflicht gut eingespielt haben und sie die gute Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice schätzen. Gleichzeitig wurden Fragen und auch kritische Aspekte besprochen.

So soll ein RAV-Berater einem Unternehmer gesagt haben, die Liste mit den meldepflichtigen Berufen wechsle wöchentlich. Das ist falsch, wie Karin Lewis, stellvertretende Leiterin von WAS-Wira, klarstellte. Die Liste wird einmal im Jahr aktualisiert und ist auch so lange gültig.

Der nächste Einwurf richtete sich gegen die Bürokratie: So sollen Arbeitgeber ein möglichst vollständiges Profil melden, wenn sie jemanden suchen. Zudem sollen sie rückmelden, wenn die vermittelten Kandidaten gar nicht arbeiten wollen – was «sehr häufig vorkommt», wie ein Arbeitgeber anmerkte. «Der Aufwand für solche Rückmeldungen ist riesig.»

Dennoch sei es wichtig, entsprechende Rückmeldungen zu geben, betonte Karin Lewis: «Schliesslich drohen in solchen Fällen bis zu 60 Einstelltage. Diese Sanktionen können wir aber nur umsetzen, wenn wir entsprechend dokumentiert sind.» Die 60 Einstelltage gelten werktags und bedeuten drei Monate kein Geld von der Arbeitslosenkasse. Ein ausführliches Stellenprofil wiederum helfe, künftig noch bessere Übereinstimmungen zu erzielen.

Kanton kontrolliert Firmen noch dieses Jahr

Mit jeder Pflicht sind Sanktionen verbunden. Damit müssen auch Arbeitgeber rechnen, wenn sie bei meldepflichtigen Berufen Personen einstellen, die beim RAV nicht gemeldet sind. Welche Sanktionen das sind, ist laut den Verantwortlichen noch unklar. Entsprechende Abklärungen mit dem Bund würden laufen. Das betrifft auch die Kontrollen. Diese wird die kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht wahrnehmen. Voraussichtlich ab Mitte dieses Jahres werden die Kontrolleure starten; in der Regel vom Büro aus, in Einzelfällen auch vor Ort. 100 bis 200 Kontrollen pro Jahr werden durchgeführt.

Wie stellen die Firmen sicher, dass sie in meldepflichtigen Berufen Personen einstellen, die beim RAV gemeldet sind? «Die Personen können ja einfach behaupten, dass sie registriert sind», so eine Arbeitgeberin. Die beste Absicherung ist gemäss Karin Lewis und ihrem Team, ein Formular auszuarbeiten, mit dem die eingestellten Personen bestätigen, dass sie gemeldet sind. «Geht es noch bürokratischer?», murmelt ein Arbeitgeber.

11'000 meldepflichtige Stellen im Kanton Luzern

Einfach ist es auch für WAS-Wira nicht, wie Karin Lewis gegenüber unserer Zeitung erklärte: «Die Stellenmeldepflicht bedeutet auch für uns einen grossen Aufwand.» 460 Stellenprozente sind dafür reserviert. Im Jahr 2019 wurden im Kanton Luzern über 15'000 offene Stellen registriert, davon waren knapp 11'000 meldepflichtig.

Immerhin sollten dieses Jahr trotz Senkung des Schwellenwerts (neu müssen Berufe mit mindestens 5 statt 8 Prozent Arbeitslosigkeit gemeldet werden) nicht mehr meldepflichtige Stellen dazukommen, weil laut Lewis durch die feinere Berufsnomenklatur im Vergleich zum Vorjahr auch Berufsarten wegfallen. Und: Dank der Stellenmeldepflicht sei die Software deutlich verbessert worden, was für den Kanton Luzern eine Modernisierung bedeutet. «Ohne Meldepflicht wäre das nicht so schnell gegangen.»

Hinweis: Die Berufsliste und weitere Informationen gibt auf der Webseite arbeit.swiss

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