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Altdorf

Unbewilligte Coronademo: Obergericht weist zwei Beschwerden ab

Wegweisungs- und Fernhalteverfügungen werden gestützt: Zwei Männer blitzen mit ihren Verwaltungsgerichtsbeschwerden nun auch vor Obergericht ab.

Das Gerichtsgebäude in Altdorf. 
Bild: Bild: Urner Zeitung

Der Verein Aktionsbündnis Urkantone hat am 10. April 2021 in Altdorf eine Kundgebung gegen die Massnahmen des Bundes und des Kantons zur Bekämpfung der Coronapandemie durchgeführt. Diese wurde aber nicht bewilligt. Auf sozialen Medien wurde dazu aufgerufen, trotzdem nach Altdorf zu reisen und zu demonstrieren. Die Kantonspolizei Uri betonte im Vorfeld, dass sie an diesem Tag präsent sein werde. Beim Telldenkmal in Altdorf fand denn auch eine unbewilligte Demo statt, an der rund 500 Menschen teilnahmen. Die Polizei führte Personenkontrollen durch. Sie eröffnete rund 180 Wegweisungen und Fernhaltemassnahmen.

Wollte der Mann nur an der Isleten die Surfer beobachten?

Eine dieser Wegweisungen betraf einen Mann aus Schwyz, der auf der Giessenstrasse in Altdorf unterwegs war. Aus Sicht der Kantonspolizei bestand der Verdacht, dass er an der unbewilligten Demo teilnehmen könnte. Daher wurde gegen ihn eine Wegweisungsverfügung ausgehändigt. Der Mann habe jedoch geltend gemacht, er sei zu einem anderen Zweck im Raum Altdorf unterwegs gewesen, wie es in den Ausführungen zum Entscheid des Obergerichts heisst. Zweck seiner Fahrt im Raum Altdorf sei gewesen, nach Isleten zu fahren, um die Surfer zu beobachten. Er sei selber Surfer und interessiere sich dafür, insbesondere bei diesem hervorragenden Föhnwind.

Der Regierungsrat als Vorinstanz hatte eine Verwaltungsbeschwerde abgewiesen. Die Ausführungen wurden als «Schutzbehauptung» qualifiziert. Der Beschwerdeführer bestreitet dies in seiner Verwaltungsgerichtsbeschwerde «vehement» und findet es «einfach eine Frechheit». Doch auch vor dem Obergericht findet der Mann kein Gehör. Die Angaben zum Zweck seiner Reise in den Kanton Uri seien «bei objektiver Betrachtung nicht glaubhaft». Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei unbegründet und daher abzuweisen.

Beschwerdeführer rügt Kontrolle durch Luzerner Polizisten

Ein Mann aus Nidwalden, der ebenfalls eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht eingereicht hatte, war zur Zeit der unbewilligten Demo beim Telldenkmal und verliess den Platz des Geschehens auch nach Aufforderung durch die Polizei nicht. Weil der Verdacht bestand, er könnte an der nicht bewilligten Demonstration teilnehmen, erliess die Polizei gegen ihn an Ort und Stelle eine Wegweisungs- und Fernhalteverfügung. Eine von ihm gegen diese Verfügung gerichtete Verwaltungsbeschwerde wies der Regierungsrat ab.

Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, dass er am 10. April 2021 am Ort der unbewilligten Demo beim Telldenkmal gewesen ist, wie aus den Ausführungen zum Entscheid des Obergerichts hervorgeht. Er betont jedoch, nicht die Kantonspolizei Uri habe eine Wegweisungs- und Fernhalteverfügung gegen ihn erlassen, sondern zwei Polizisten der Luzerner Kantonspolizei. Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, dass die Polizisten, die die Verfügung erlassen haben, dafür nicht zuständig und kompetent waren.

Die Kantonspolizei Uri wurde bei diesem Grossanlass unter anderem durch Einsatzkräfte aus dem Zentralschweizer Polizeikonkordat unterstützt. Aus den gesetzlichen Grundlagen ergibt sich für das Obergericht, «dass die angeforderten Mitarbeitenden eines Unterstützungskorps gemäss dem Recht des Einsatzortes und mit den gleichen Befugnissen und Pflichten wie die Polizeiorgane des Kantons des Einsatzortes handeln und somit so auftreten, wie wenn sie dem Korps des ersuchenden Kantons angehören würden». Konkret heisst dies für das Obergericht: «Die Polizeibeamten des beigezogenen Unterstützungskorps waren kompetent und zuständig, Wegweisungen und Fernhaltungen anzuordnen.» Das Obergericht weist daher die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab.

Die beiden Beschwerdeführer müssen Verfahrenskosten von jeweils etwas mehr als 1600 Franken zahlen.

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