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Luzern

Umkleidezeit im Luzerner Kantonsspital endlich geregelt – Fragen bleiben offen

Ab dem 1. Oktober gilt im grössten Spital der Zentralschweiz die Umkleidezeit als Arbeitszeit. Das ist ein gutes Zeichen. Aber wie viel hat das Personal tatsächlich davon?

Wer im Spital arbeitet, muss in der Regel Hygienekleidung tragen. Dass der obligatorische Kleiderwechsel in den Garderoben des Luzerner Kantonsspitals bis jetzt als Freizeitaktivität gilt, ist unverständlich. Nun bessert das grösste Spital der Zentralschweiz endlich nach: Ab dem 1. Oktober erhalten jene Angestellten, die eine Berufskleidung tragen müssen, 10 Minuten pro Tag für den Kleiderwechsel. Ausserdem bekommen ab nächstem Jahr alle Angestellten einen zusätzlichen Ferientag pro Jahr. Das ist ein gutes Zeichen.

Die Kehrseite dieser Regelung steckt im Begriff Kostenneutralität. Denn für die 10 Minuten pro Tag fürs Umziehen wird den rund 4500 Betroffenen einfach die effektive Arbeitszeit gekürzt. Je nach Umsetzung der Regelung droht den Angestellten damit mehr Zeitdruck während der tatsächlichen Arbeit. Die Personal- und Berufsverbände tun gut daran, die nächsten Schritte weiterhin eng und kritisch zu begleiten. Darauf haben insbesondere die Pflegefachpersonen ein Anrecht, die während der Coronakrise überdurchschnittlich viel geleistet haben.

Die Gelegenheit für weitere Gespräche zwischen den Sozialpartnern ist günstig. Der Entwurf für einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) liegt vor und soll am 15. Oktober in einer Urabstimmung den Angestellten unterbreitet werden. Will das Spital den GAV durchbringen, führt kein Weg an transparenter Kommunikation vorbei. Das betrifft auch den Kleiderwechsel.

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