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Luzern

Überbauung am Bundesplatz in der Stadt Luzern bleibt blockiert

Die Brache am Luzerner Bundesplatz verschwindet vorerst nicht: Die Gegner kämpfen weiter gegen eine Neu-Überbauung.
Seit Jahren wird der Kiesplatz unterhalb der Langensandbrücke als provisorischer Autoparkplatz genutzt.
(Bild: Nadia Schärli)
Boulevardrestaurant bei der Langensandbrücke. (Visualisierung: Nightnurse Images Gmbh )
(Visualisierung: Nightnurse Images Gmbh)
Konkurrenz für das Capitol-Gebäude (links)? Visualisierung der beiden 32 und 35 Meter hohen Neubauten. (Nightnurse Images Gmbh )

Robert Knobel

Robert Knobel

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Robert Knobel

Endlich wird die Neustadt fertig gebaut: So lautete 2016 das euphorische Fazit der Stadtbehörden. Grund zur Freude gab damals das Bauprojekt «Luegisland», das die städtebauliche Wunde zwischen Bundesplatz und SBB-Gleisen schliessen sollte. Das Projekt der Architekturbüros Steib & Geschwentner sowie Tobler Gmür sah vor, auf dem Kiesplatz unterhalb des Bundesplatz-Kreisels zwei 32 und 35 Meter hohe Gebäude zu errichten.

Darin sollten Eigentums- und Mietwohnungen sowie Büros, Läden und Restaurants Platz finden. Zwischen den beiden Gebäuden sollte zudem eine öffentliche Grünanlage entstehen (wir berichteten).

Doch nicht alle teilten die positive Einschätzung der Stadt: Gegen den Gestaltungsplan gingen mehrere Einsprachen ein – unter anderem aus dem Umfeld der «Stadtbild»-Initianten. Vor wenigen Tagen hat nun die städtische Baudirektion sämtliche Einsprachen abgewiesen. Für den Verein Stadtbild ist dies bereits die zweite Niederlage, nachdem er schon 2016 mit seiner «Stadtbild-Initiative» vor Bundesgericht abgeblitzt ist. Die Initiative verlangte ein Verbot von Hochhäusern im ganzen Stadtzentrum.

Bau hätte schon 2019 beginnen sollen

Was den Bundesplatz betrifft, wird das Projekt nach wie vor bekämpft. Wie der Anwalt eines Einsprechers auf Anfrage bestätigt, wird der Entscheid der Stadt vor Kantonsgericht angefochten. Damit ist klar: Am Bundesplatz wird so schnell nichts ändern. Die Bauprofile stehen vorläufig weiterhin dort, der Kiesplatz wird weiter als Parkplatz genutzt. Ursprünglich hatte die Bauherrin, die HRS Real Estate AG, gehofft, 2019 mit dem Bau zu beginnen. Das geplante Investitionsvolumen beträgt rund 100 Millionen Franken.

Die Verzögerung ist nicht nur für die Bauherren ärgerlich. Auch die Stadt hat ein Interesse an einer möglichst raschen Realisierung. Denn zum Bauprojekt gehören auch rund 60 öffentliche Parkplätze in einer Tiefgarage. Damit will die Stadt die Aufhebung von Strassen-Parkplätzen kompensieren. Hinzu kommt, dass die Stadt einen neuen Velo- und Fussweg zwischen Neustadtstrasse und Bahnhof realisieren will. Dieser soll ins Bauvorhaben integriert werden. Mit der neuen Verbindung würde der Umweg über den gefährlichen Bundesplatz entfallen.

Doch was kritisieren die Einsprecher überhaupt? Da geht es zunächst einmal um die geplante Höhe der Gebäude: Der ursprüngliche Gestaltungsplan, der 2011 noch von den Vorbesitzern eingereicht worden war, plante lediglich mit einer Höhe von 21 Metern. Dies wurde 2015 vom Bundesgericht bewilligt. Doch das Projekt versandete, das Areal wurde verkauft. Dass nun die neuen Besitzer einen erst 2015 bewilligten Gestaltungsplan bereits wieder annullieren, widerspreche der Planbeständigkeit, so die Einsprecher. Denn bei einem Gestaltungsplan handle es sich um ein langfristiges Instrument der Raumplanung.

Es geht einmal mehr um den Ortsbildschutz

Neben solchen formellen Einwänden geht es – einmal mehr – auch um den Ortsbildschutz. Was schon zahlreichen Bauprojekten in der Stadt Luzern zum Verhängnis wurde, soll auch das Vorhaben am Bundesplatz verhindern: Die Ortsbildschutzzone B, zu der praktisch die gesamte Luzerner Innenstadt gehört. Die beiden neuen Gebäude seien derart dominant, dass künftig sie und nicht mehr die bestehenden Gebäude das Stadtbild am Bundesplatz prägen würden. Das wiederum widerspreche den Zielen der Ortsbildschutzzone, die das Stadtbild möglichst als Ganzes erhalten will. Hinzu kommt, dass einzelne Gebäude am Bundesplatz im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) vermerkt sind. Namentlich betrifft dies den halbrunden Gebäudebogen, in dem unter anderem das Kino Capitol und die Tankstelle untergebracht sind. Der Gebäudekomplex aus dem Jahr 1951 wird im Bundesinventar als «stadtraumbildend» bezeichnet. Er hat deshalb das höchste Erhaltungsziel A. Gleiches gilt für das ehemalige, 1933 erbaute WC-Häuschen direkt auf dem Bundesplatz-Kreisel (weitere Infos hier).

Die betroffenen Gebäude wären zwar nicht in ihrer Existenz gefährdet, sie würden durch die moderne Konkurrenz aber ihren prägenden Charakter verlieren, so das Argument der Projektgegner. Solche Bedenken sind allerdings nicht neu. So haben sich verschiedene Gerichte bereits in der Vergangenheit mit diesen Fragen auseinandergesetzt, wie die städtische Baudirektion in ihren Argumenten ausführt.

Gerichte finden: Hochhäuser stören nicht

Das Bundesgericht hielt bereits im Jahr 2016 in seinem Urteil zur «Stadtbild-Initiative» fest, dass sich das ISOS-Inventar und Hochhäuser am Bundesplatz grundsätzlich nicht ausschliessen. Wie hoch die Häuser tatsächlich sein dürfen, um die umliegenden Gebäude nicht zu konkurrenzieren, hat die höchste Instanz allerdings offengelassen. Das Luzerner Kantonsgericht kam zudem 2015 zum Schluss, dass die Brache am Bundesplatz nicht als Teil der umliegenden, schützenswerten Quartiere gesehen werden kann. Eine Überbauung des Kiesplatzes würde daher auch das Ortsbild in den betreffenden Quartieren nicht beeinträchtigen, so das Luzerner Gericht.

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