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Luzern

Über fünf Jahre Gefängnis wegen sexuellen Missbrauch zweier Mädchen

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 48-jährigen Mann zu fünf Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er seine Stieftochter und deren Freundin sexuell missbraucht hat. Der Mann wird zudem für zehn Jahre des Landes verwiesen.

Zwei Opfer, ein Täter und ein Familiendrama: Der heute 48-Jährige ist unter anderem wegen sexueller Handlungen mit Kindern, einfacher Körperverletzung und Pornografie angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, seine damals 13-jährige Stieftochter zum Sex gezwungen zu haben. Ebenso ihre gleichaltrige «beste Freundin». Der Mann streitet alle Taten ab.

Die Stieftochter zog ihre ersten Aussagen vor Gericht zurück und behauptet jetzt, es sei nichts gewesen. Einzig die «beste Freundin» blieb bei ihren Aussagen. Der Beschuldigte sitzt seit über 700 Tagen in Sicherheitshaft. Der gestrigen mündlichen Urteilseröffnung gingen zwei intensive Verhandlungstage unter Ausschluss der Öffentlichkeit voran. Die Luzerner Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre Haft, die Verteidigung einen vollumfänglichen Freispruch.

Ambulante Therapie und 12 000 Franken für Opfer

Das Luzerner Kriminalgericht hat nun gestern den Mann zu fünf Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Er muss sich einer ambulanten Therapie unterziehen und 12 000 Franken Genugtuung an das zweite Opfer zahlen. Und: Der Deutsche wird zehn Jahre des Landes verwiesen.

An der Urteilseröffnung waren die Ehefrau, ein Sohn und die Schwester des Angeklagten anwesend. Die Stieftochter war dieses Mal nicht anwesend. Für das Kriminalgericht ist erwiesen, dass der Mann die Stieftochter vergewaltigt hatte. Ihre Aussagen habe sie zurückgezogen, weil sie sich in einem Loyalitätskonflikt befand und um keinen Preis die Familie verlieren wollte, so das Gericht.

Die 62 Monate Haft werden damit begründet, dass der Angeklagte der Stieftochter gegenüber seine Vaterrolle ausnutzte, dass er sie damit psychisch unter Druck setzte und willig machte. Die Version des Angeklagten, die Vorwürfe seien erfunden und die wahre Schuldige sei die beste Freundin, glaubte das Gericht nicht. Denn die Aussagen der besten Freundin seien nachvollziehbar, detailliert und logisch. Auch hätte ihr kein Falschbelastungsmotiv nachgewiesen werden können.

Bei der besten Freundin, so das Gericht, hätte jedoch keine Vergewaltigung stattgefunden, da das Mädchen in keinem Abhängigkeitsverhältnis stand und aus freien Stücken mitmachte. Sie sei verliebt und naiv gewesen und hoffte auf eine spätere Heirat, so das Gericht.

«Wenn das in der Zeitung steht, kann ich umziehen»

Nach der gestrigen Urteilseröffnung am Gericht äusserte sich die Familie. Sie kritisierte die Anwesenheit der Presse. «Wenn das in der Zeitung steht, dann kann ich umziehen, wir haben noch eine Tochter», sagte die Ehefrau. Die Familie ist von seiner Unschuld überzeugt: «Haben sie wirklich das Gefühl, mein Mann würde so etwas tun und ich würde das nicht bemerken? Ich wäre die Erste, die sich für meine Tochter einsetzt. Doch da war nichts. Alles nur Fantasie der Freundin», so die Ehefrau weiter.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Familie wird nun alles daran setzen, den Beklagten freizubekommen. Seine Sicherheitshaft bleibt bis Anfang Mai 2020 bestehen.

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