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Zug

Über 2 Millionen Franken Coronahilfe für den Kulturbereich

Kulturunternehmen und Kulturschaffende haben Unterstützung erhalten. Wer durch die öffentlichen Gelder unterstützt wurde, wird jedoch nicht bekanntgegeben. Die Finanzierung sei je zur Hälfte durch den Kanton und den Bund erfolgt.

Das Amt für Kultur des Kantons Zug hat im vergangenen Jahr laut eigenen Angaben 95 Gesuche für Ausfallentschädigungen im Kulturbereich bearbeitet und abgeschlossen. 58 dieser Gesuche wurden vom zuständigen Amt für Kultur bewilligt. Die zugesprochene Schadenssumme für Kulturunternehmen und Kulturschaffende betrug insgesamt 2'040'174.45 Franken. «Damit konnten Ausfälle in allen Kultursparten entschädigt werden», heisst es in einer Mitteilung.

Die Ausfälle entstanden unter anderem aufgrund von Absagen von Veranstaltungen, durch die Schliessung von Institutionen oder durch den Ausfall von Gagen. Gesuchberechtigt sind gemäss Bundesverordnung Kulturunternehmen (juristische Personen des Privatrechts: Verein, Stiftung, Genossenschaft, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz im Kanton Zug) und selbstständig erwerbende Kulturschaffende (Einzelfirmen und natürliche Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug). Die gesprochenen Mittel wurden je zur Hälfte vom Kanton und vom Bund getragen. Der Kanton Zug stellte dazu im Frühling 2020 ein Notpaket von 5 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung.

Höchste Entschädigung über eine halbe Million Franken

Von Kulturunternehmen seien 52 Anträge auf Ausfallentschädigung eingetroffen. 18 davon hätte nicht entsprochen werden können, «da die jeweiligen Unternehmen nicht zu dem vom Bund definierten Geltungsbereich gehörten». Ein Antrag sei zurückgezogen worden. 33 Ausfallentschädigungen in Höhe von insgesamt 1'923'357.55 Franken konnten gewährt werden. Die tiefste Ausfallentschädigung betrug 2622.50 Franken, die höchste 531'398.10 Franken.

Von Personen aus dem Kulturbereich seien insgesamt 43 Anträge eingegangen. Deren 15 seien abgelehnt worden. Bei drei Anträgen habe nach Abzug der Erwerbsausfallentschädigung kein finanzieller Schaden mehr vorgelegen. 25 Ausfallentschädigungen wurden gewährt in der Höhe von insgesamt 116'816.90 Franken. Die tiefste Ausfallentschädigung betrug 828.80 Franken, die höchste 14'085.45 Franken.

Die Konferenz der Kantonalen Kulturbeauftragten KBK und das Bundesamt für Kultur BAK einigten sich darauf, Kulturunternehmen und Kulturschaffende, die eine Ausfallentschädigung erhalten haben, nicht namentlich zu kommunizieren. «Dies wäre nur möglich, wenn eine ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen vorläge. Im Gegensatz zur Gewährung von Beiträgen aus der regulären Kulturförderung lässt sich aus der Zusprache von Ausfallentschädigungen direkt auf die wirtschaftliche Situation der Betroffenen schliessen», schreibt das Amt für Kultur zur Begründung der Anonymität. «Deshalb überwiegt der Schutz des Geschäftsgeheimnisses respektive der Privatsphäre das öffentliche Interesse.

Gesuche können noch bis zum 30. November erfolgen

Zusätzlich zu den Ausfallentschädigungen kann der Kanton Zug im Rahmen der Covid-19-Kulturverordnung laut Mitteilung finanzielle Unterstützung an «Transformationsprojekte» sprechen. Gesuche um Entschädigung für solche sowie um Ausfallentschädigung können noch bis zum 30. November 2021 eingereicht werden. Weiterführende Informationen sind auf der Website des Amtes für Kultur ersichtlich.

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