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Luzern

Trotz Gegenvorschlag der Regierung: Komitee hält an Luzerner Kulturlandschafts-Initiative fest

Ein überparteiliches Komitee kämpft mit einer Verfassungs- und einer Gesetzesinitiative gegen die Zersiedelung im Kanton Luzern. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats überzeugt die Initianten nicht.
Ein Komitee will die Zersiedelung im Kanton Luzern stoppen. Im Bild: Hitzkirch mit Blick Richtung Gelfingen. (Bild: Boris Bürgisser, 15. Januar 2019)

Alexander von Däniken

Den fruchtbaren Boden im Kanton Luzern erhalten, das Siedlungswachstum bremsen und die Qualität der Raumplanung verbessern: Mit diesen Zielen hat ein Komitee am 22. Mai 2018 eine Verfassungs- und eine Gesetzesinitiative mit insgesamt über 12'000 Unterschriften eingereicht.

Vor diesen Sommerferien gab der Luzerner Regierungsrat bekannt, was er von den Anliegen hält: Er lehnt sie ab. Die Verfassungsinitiative sei überflüssig, da die damit verfolgten Ziele bereits mit geltendem Recht und Gesetz erreicht werden können. Die Gesetzesinitiative gehe zwar in die richtige Richtung, sei aber zu absolut formuliert. Darum präsentierte die Regierung einen Gegenvorschlag.

«Regierung signalisiert, dass sie es ernst nimmt»

Das Initiativkomitee, bestehend aus Mitgliedern der CVP, EVP, GLP, SP, Grünen sowie von Umweltschutzverbänden, hat sich kürzlich über das weitere Vorgehen beraten. Andreas Meier (CVP, Nottwil) sagt auf Anfrage: «Es freut uns, dass der Regierungsrat mit dem Gegenvorschlag signalisiert, dass er unser Anliegen ernst nimmt.»

Das Komitee habe beschlossen, an der Verfassungsinitiative festzuhalten. Der Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative sei zwar grundsätzlich nicht schlecht, weiche aber Kernanliegen wieder auf; etwa bei den Fruchtfolgeflächen und dem Landschaftsschutz. Darum halte man auch an dieser Initiative fest – zumindest vorläufig. Am Montag stellt das Komitee seine Anliegen der kantonsrätlichen Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie vor.

Dann wartet das Komitee die Beratung im Kantonsrat ab und wird entscheiden. Meier: «Sollten dann Anträge zum Gegenvorschlag gemacht werden, die unsere Anliegen verstärken, ist ein Rückzug der Gesetzesinitiative nicht unmöglich.»

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