Dominik Weingartner
Triengen ist eine von 21 Gemeinden im Kanton Luzern, die Bauland in die Landwirtschaftszone ausscheiden müssen. Denn gemäss Kanton verfügt Triengen über zu viel Bauland. Die erste öffentliche Auflage der Rückzonungen erfolgte im Frühling 2021. Dabei waren vor allem die Ortsteile Winikon mit 1,4 Hektaren Bauland und Kulmerau mit 1,2 Hektaren betroffen. Insgesamt sollten 3,11 Hektaren rückgezont werden. Insbesondere in Kulmerau sorgte dieses Vorgehen für Widerstand.
Gegen die Pläne setzten sich zahlreiche Grundeigentümerinnen und -eigentümer zur Wehr. «Zu fast jedem betroffenen Grundstück sind Einsprachen eingegangen», sagt Bauvorsteher Daniel Schmid. Auch Umweltverbände hätten Einsprache eingelegt. Ihnen seien die Rückzonungen nicht weit genug gegangen, so Schmid.
Gütliche Einigungen in Verhandlungen
Nach den Einspracheverhandlungen im vergangenen Jahr legt der Gemeinderat einen Teil der Rückzonungen nun noch einmal auf. Schmid: «Aufgrund gütlicher Einigungen im Rahmen der Einspracheverhandlungen wurde die Planungsvorlage in einigen Gebieten angepasst.» Und bei wesentlichen Änderungen müssen diese die öffentliche Auflage noch einmal durchlaufen.
Konkret wird nun bei einem Grundstück in Kulmerau auf die Rückzonung verzichtet. Schmid begründet dies mit der Härtefallklausel, für die der Kanton Kriterien definiert hat. Das Grundstück sei im Jahr 2017 erworben worden. «Die Käufer wussten damals aber nicht, dass es sich dabei um eine potenzielle Rückzonungsfläche handelte», sagt Schmid.
Konkrete Bauabsicht
Genauso wenig war der Gemeinde die kürzlich erfolgte Handänderung bekannt, als sie das Grundstück als Rückzonungsfläche definiert hat. «Gemäss Praxis des Kantons gilt als Härtefall, wenn eine potenzielle Rückzonungsfläche zum Bau eines Wohnhauses erworben wurde, ohne dass die Erwerber Kenntnis von der möglichen Rückzonung hatten», heisst es in der Botschaft des Gemeinderats dazu.
Eine Rolle bei der Neubeurteilung spielte offenbar auch, dass auf dem Grundstück eine konkrete Bauabsicht besteht. Die Eigentümer «planen die Realisierung von Wohnbauten für den Eigenbedarf», schreibt die Gemeinde in der Botschaft. Auch auf der Nachbarsparzelle verbleibt nun ein fünf Meter breiter Streifen in der Bauzone. Dies, um die Erschliessung des nun in der Bauzone verbleibenden Grundstücks sicherzustellen.
Rückzonungsfläche verkleinert sich
Eine weitere Änderung betrifft die Baubegrenzungslinie bei vier nebeneinanderliegenden Grundstücken in Kulmerau. Diese wird nach aussen verschoben, weil in den Einspracheverhandlungen «die Absichten der Grundeigentümerschaften nachvollziehbar dargelegt wurden», so der Gemeinderat. Bei einem anderen Grundstück – ebenfalls in Kulmerau – soll eine unbebaute Fläche am Bauzonenrand nun nicht der Landwirtschaftszone zugewiesen, sondern eine Baubegrenzungslinie festgelegt werden.
Insgesamt verkleinert sich die Summe der Rückzonungsflächen in Triengen dadurch von 3,11 Hektaren auf 3,05 Hektaren. Die öffentliche Auflage dauert noch bis zum 8. März. Läuft alles nach Plan, entscheidet im Spätherbst die Gemeindeversammlung über die gesamte Rückzonungsvorlage.