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Nidwalden

Testamente und Vorsorgeaufträge können neu bei den Gemeinden hinterlegt werden.

Seit Neujahr sind die Einwohnerkontrollen der Gemeinden zuständig für die Aufbewahrung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge) sowie von Vorsorgeaufträgen.

Bürgerinnen und Bürger, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, können die Dokumente persönlich am Schalter abgeben oder – mit einer Vollmacht – per Post einreichen. Die Auswechslung (Herausgabe und Hinterlegung eines neuen Dokumentes) ist möglich. Auch die Auswechslung von hinterlegten Dokumenten kann nur persönlich am Schalter durch die deponierende Person oder durch eine von ihr bevollmächtigte Person erfolgen, wie die Nidwaldner Gesundheits- und Sozialdirektion in einer Mitteilung schreibt.

Die Kosten liegen bei 60 Franken

Bis Ende 2018 war das Amtsnotariat Nidwalden die Depositenstelle für den ganzen Kanton. Die bis Ende letzten Jahres hinterlegten Dokumente wurden den Gemeinden direkt zur weiteren Aufbewahrung übergeben.

Die Dienstleistung kostet 60 Franken, wie Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger auf Anfrage sagt. «Die Gebühr haben wir nach Rücksprache mit den Gemeinden in der regierungsrätlichen Gebührenverordnung festgelegt», hält sie fest. Damit sollen die administrativen Kosten für die Hinterlegung der Dokumente abgedeckt werden. Im schweizerischen Vergleich gehöre Nidwalden zu den günstigeren Kantonen, so die Regierungsrätin. (mu/pd)

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