(bier) Aufgrund der sich positiv entwickelnden Coronasituation hat der Bundesrat Lockerungsschritte für den 1. März gutgeheissen. Im Zuge dieses Entscheids öffnet die Einwohnergemeinde Cham laut Mitteilung ab diesem Datum die Gemeindeverwaltung auch wieder für spontane Besuche. Damit entfällt die seit Mitte Januar geltende Weisung, dass Dienstleistungen vor Ort nur noch nach vorgängiger Voranmeldung respektive Terminvereinbarung möglich sind.
In allen Räumlichkeiten, wo ein persönlicher Kontakt stattfindet, werden nach wie vor verschiedene Vorkehrungen der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gemäss Schutzkonzept dienen. Dieses ist auf www.cham.ch/corona ersichtlich.
Verweis auf die Onlinedienste
Die Einwohner werden jedoch laut Mitteilung weiterhin darum gebeten, zu prüfen, ob ihre Anliegen, Fragen oder Dienstleistungen telefonisch, per E-Mail oder online bezogen werden können. Digital lassen sich zahlreiche Dienstleistungen über die Onlinedienste auf www.cham.ch beziehen.