notifications
Zug

Polizei fehlt Platz für Kontrollen

Der Einführung von Tempo 30 auf drei Strassenabschnitten im Herzen der Stadt Zug war aus Sicht der Befürworter ein steiniger Weg vorausgegangen. Jetzt zeigt sich: Die Zuger Polizei hat bis jetzt die Einhaltung des neuen Temporegimes nicht überprüft.
Das Zentrum der Stadt Zug könnte mit einem Tunnel entlastet werden. (Bild: Stefan Kaiser (Zug, 12. Dezember 2020))

Marco Morosoli

Kleine Anfragen sind eine effiziente Art der schnellen Informationsbeschaffung aus den Stuben der Verwaltung. Der Vorteil des Behelfs liegt auf der Hand: Eine Antwort muss innerhalb von dreissig Tagen vorliegen. Bei einer Interpellation hat der Stadtrat hingegen dreimal mehr Zeit.

Stefan Hodel (ALG) wollte mit einer Kleinen Anfrage herausfinden, wie das ab Ende März 2021 geltende Tempo 30 auf drei Strassen in der Zuger Innenstadt eingehalten wird. Das Ergebnis dürfte ihn und seine Fraktionskollegen im Grossen Gemeinderat enttäuschen: Die Zuger Polizei hat bis jetzt noch keine Tempomessungen auf der Graben-, der unteren Ägeristrasse und der Neugasse vorgenommen.

Privatgrundstücke erschweren die Kontrollen

In der Antwort überlässt der Stadtrat gleich der Polizei das Reden: «Die Evaluation von Messstellen in besagten Tempo-30-Bereichen ist im Gang.» Erschwert werde diese Suche, «durch die engen Platzverhältnisse, fehlende Anhalteorte oder Privatgrundstücke», welche die Polizei für ihre Tätigkeit nicht nutzen dürfe.

Die Polizei lässt auch verlauten, dass sie anstelle von festen Anlagen heute mobile Geräte einsetzt. Dies begründet die Zuger Polizei so: «Damit wollte man die Einhaltung der Geschwindigkeit nicht nur auf das unmittelbare Umfeld der Festanlagen, sondern wo möglich auf dem ganzen Kantonsgebiet und für alle Einwohnerinnen und Einwohner sicherstellen.» Diese Praxis habe sich bewährt.

Smiley-Anlagen fehlt es an Beweiskraft

Im Übrigen erklärt die Polizei, weshalb sie keine Anlagen einsetzt, die den Verkehrsteilnehmenden mit einem Smiley signalisieren, ob sie die Geschwindigkeitsvorgaben einhalten: nämlich wegen fehlender Beweiskraft. Erhebe die Zuger Polizei Geschwindigkeiten, greife sie in jedem Fall auf Anlagen zurück, welche «gerichtsverwertbare» Daten liefern. Um solche Messgeräte aufzustellen, sei die Polizei an restriktive Vorgaben gebunden.

In der Antwort bietet der Stadtrat der Zuger Polizei an, bei der Suche nach geeigneten Messstellen in der Innenstadt zu helfen. Im Weiteren wolle der Stadtrat die von der Zuger Polizei als zu wenig genau bezeichnete Smiley-Methode einsetzen.

Kommentare (0)