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Taxifahrer wird vom Kriminalgericht wegen Vergewaltigung verurteilt

Ein Taxifahrer hat in Kriens eine 18-jährige Kundin vergewaltigt und in der Region mehrere Frauen sexuell genötigt. Die  Richter verurteilten den 45-jährigen Pakistaner zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Der Familienvater akzeptiert dies nicht.


Beim Strafantrag der Staatsanwältin verzog der 45-jährige Taxifahrer vor dem Luzerner Kriminalgericht am 31. Mai keine Miene. Er nahm die geforderte Freiheitsstrafe von sieben Jahren etwa so interessiert zur Kenntnis, wie wenn man ihm mitgeteilt hätte, dass er sein Auto im Parkverbot abgestellt habe und dieses umparkieren müsse.

Zwei Wochen später ist der Ernst der Situation offenbar auch bis tief ins Bewusstsein des dreifachen Familienvaters vorgedrungen. Das Kriminalgericht verurteilte ihn wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung sowie mehrfacher versuchter schwere Körperverletzung zu der von der Staatsanwältin geforderten Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Berufung gegen das Urteil angemeldet

Das gestern veröffentlichte Strafmass scheint dem Mann, der an der Verhandlung meistens den Satz «ich weiss es nicht» von sich gab, offenbar doch zu hoch. Sein Verteidiger hat gegen das Urteil erwartungsgemäss Berufung angemeldet. Der Luzerner Anwalt hat für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon sechs Monate unbedingt unter Anrechnung von 123 Tagen Untersuchungshaft, beantragt. Was faktisch bedeuten würde, dass der Taxifahrer lediglich zwei Monate tatsächlich in Haft verbringen müsste.

Der Beschuldigte hatte in sechs Jahren mehrere Frauen in seinem Taxi sexuell genötigt, belästigt oder gar vergewaltigt. Seine letzte Tat beging er am 27. März 2016 in Kriens, als er eine 18-jährige Australierin vergewaltigte. Die Frau bestieg in den frühen Morgenstunden beim Bahnhof Luzern sein Taxi. Der Pakistaner steuerte den Wagen jedoch nicht an die von der Kundin angegebene Zieladresse in Kriens, sondern hielt an einem anderen Ort in einer Nische an, wo er sich an der Frau vergehen wollte. Gestört durch vorbeifahrende Autos fuhr er das Taxi an einen ruhigeren Standort, wo er die Frau, die sich verzweifelt zur Wehr setzte, schliesslich vergewaltigte.

Gezielt auf Opfersuche

In fünf weiteren Fällen ging der Mann ähnlich vor. Jedes Mal waren spätnachts junge, meistens stark alkoholisierte Frauen, seine Opfer. Er ging bei seinen Vergehen zum Teil auch gezielt auf Opfersuche. Einigen Mitfahrerinnen griff er während der Fahrt an die Brüste, legte ihnen seine Hand auf die Oberschenkel oder er versuchte, sie gegen ihren Willen zu küssen. Einer 20-jährigen Passagierin zog er mit Gewalt die Hose bis an die Knie und drückte ihr danach unter anderem sein Gesicht in den Schoss. Einer weiteren Kundin griff er an die Brüste und danach unter den Slip und drang mit einem Finger in sie ein.

Damit nicht genug. Der Taxifahrer, der über mehrere Jahre in einer Luzerner Landgemeinde als selbstständiger Unternehmer tätig war, ist seit langer Zeit wissentlich mit dem HI-Virus infiziert. Diese Krankheit hielt ihn jedoch nicht davon ab, mit seiner jetzigen und dritten Ehefrau seit seiner Heirat im Jahr 2005 drei Kinder zu zeugen. Er hat es in all den Jahren auch unterlassen, seiner Frau sowie die sie behandelnden Ärzte über seine Krankheit zu informieren. Eben so wenig informierte er die junge Frau, die er in Kriens ohne Schutz vergewaltigte, über seine HIV-Erkrankung.

Berufsverbot für fünf Jahre

Bei der Verhandlung wollte eine Kriminalrichterin von ihm wissen, ob er überhaupt kein schlechtes Gewissen gehabt habe, als er mit den Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzog. Der Mann antwortete: «Ich weiss es nicht.» Dem Beschuldigten wird vom Kriminalgericht neben der Freiheitsstrafe von sieben Jahren (abzüglich Untersuchungshaft von 123 Tagen), auch ein Berufsverbot auferlegt. Es ist ihm für die Dauer von fünf Jahren untersagt, in irgendeiner Form Taxifahrten anzubieten oder solche durchzuführen. Er muss dem Kriminalgericht ausserdem Verfahrenskosten von 60 832.25 Franken bezahlen.

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