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Luzern

Takeaway nur bis 18.30 Uhr – Luzerner Restaurants müssen sich an Ladenschlussgesetz halten

Zahlreiche Restaurants setzen momentan auf Takeaway-Angebote oder Lieferdienste. Doch weil sie nun als Verkaufsgeschäfte eingestuft werden, müssen sie sich an das strenge Ladenschlussgesetz des Kantons Luzern halten.
Das Personal des Restaurants Schiff in Luzern räumt den Aussenbereich. (Bild: Urs Flüeler/Keystone, 17. März 2020)

Jonas von Flüe, Linda Leuenberger

Um 18.30 Uhr ist Schluss. Während in Restaurants das Abendgeschäft erst gerade beginnt, müssen Luzerner Verkaufsgeschäfte schliessen – Abendverkauf ausgenommen. Das strenge kantonale Ladenschlussgesetz kommt nun auch innovativen Gastronomen in die Quere, die momentan auf ein Takeaway-Angebot setzen. Auch sie müssen den Betrieb um 18.30 Uhr einstellen, weil sie neu als Verkaufsgeschäfte eingestuft werden.

Dasselbe gelte auch für Takeaway-Betriebe, die bisher länger als 18.30 Uhr geliefert haben, wie Moritz Rogger, Vorstandsmitglied von GastroLuzern und Präsident der GastroRegioSursee auf Anfrage erklärt. Von der Regelung ausgenommen sind Tankstellenshops.

Konkret bedeutet dies für die Öffnungszeiten:

  • Von Montag bis Freitag bis 18.30 Uhr
  • Samstags bis 16 Uhr
  • Vor Feiertagen bis 17 Uhr
  • Abendverkauf: gemäss Auslegung in der jeweiligen Gemeinde

In der Stadt Luzern beispielsweise dürfen die Läden am Donnerstag und Freitag bis um 21 Uhr geöffnet haben.

Allerdings halten sich zahlreiche Betriebe nicht an das Gesetz, wie uns mehrere Leser mitteilten. Aus einem Mailverkehr eines Gastronomen mit der Gewerbepolizei geht jedoch hervor, dass die Polizei solche Betriebe nun vermehrt kontrollieren und Verstösse ahnden wird.

Schliessung unausweichlich

Der Arbeitgeberverband Gastro Suisse hat die Betriebe am Donnerstag über die gesetzliche Regelung ins Bild gesetzt, nachdem zahlreiche Zentralschweizer Restaurantbetreiber Takeaway-Angebote lanciert hatten. Für viele lohnt sich der Betrieb wegen der eingeschränkten Öffnungszeiten nicht – und so müssen sie ihre Läden nun ganz schliessen, wie uns Gastronomen aus der Stadt Luzern mitteilen. Ein Betreiber sagt, dass sich mit reinem Mittagsgeschäft nicht einmal die variablen Kosten seines Restaurants decken liessen.

In einer Medienmitteilung vom Freitag, 20. März, hat nun die Luzerner Polizei über die verbindlichen Regelungen der Luzerner Gastgewerbe- und Gewerbepolizei betreffend Take-Aways informiert. Im Schreiben bestätigt die Polizei die oben aufgeführten Öffnungszeiten für Take-Aways. Des Weiteren weist die Polizei darauf hin, dass die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) betreffend Hygiene und das Social Distancing einzuhalten sind. Zudem dürfen keine Sitzplätze mehr angeboten werden und die Sitzgelegenheiten für das Publikum, auch Aussensitzplätze, sind zu sperren.

Explizit heisst es in der Mitteilung: «Dies gilt auch für Betriebe, bei welchen dieses Take-away-System zum Konzept gehört wie z.B. Fast-Foodbetriebe wie McDonalds. Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist bei diesen Betrieben auch der McDrive betroffen.»

Welche Betriebe in der Zentralschweiz ein Takeaway-Angebot oder einen Lieferdienst lanciert haben, sehen Sie in der folgenden Übersicht:

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