Im Gesetz über die Steuern im Strassenverkehr und der Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr sind die Gebühren geregelt. Im August 2018, so schreibt die SVP-Fraktion im Begründungstext ihrer Motion zur Gebührensenkung an den Zuger Regierungsrat, rüffelte der nationale Preisüberwacher den Kanton Schwyz wegen massiv zu hohen Gebühren beim Strassenverkehrsamt. Im selben Artikel wurde auch erwähnt, dass nebst dem Kanton Schwyz auch im Kanton Zug das Strassenverkehrsamt übermässig hohe Gebühren kassiert. Zum Beispiel koste eine einfache Namensänderung beim Strassenverkehrsamt 100 Franken. Wolle jemand ein Kontrollschild von seiner eigenen Firma auf sich privat umschreiben lassen koste dies sogar 250 Franken. Für den neuen Fahrzeugausweis bezahle man dann nochmals 45 Franken, was zusammen 295 Franken für eine Änderung mache.
Die Rüge als Weckruf
Es dürfe nicht sein, dass die Bewohner des Kantons Zug zusätzlich zu den Steuern, die sie bezahlen, auch noch «übermässig hohe Gebühren» entrichten müssen. Gebühren, welche sich hart an der Grenze zu Wucher bewegen würden. Die Rüge des Preisüberwachers sollte für die Regierung deshalb ein Weckruf sein, so die SVP. (cg/PD)