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Luzern

Studentin an der Hochschule Luzern: Auf die Schummelei folgte der Rausschmiss

Eine Studentin der Hochschule Luzern hat bei einer Prüfung versucht, vom Tischnachbarn abzuschreiben. Die Konsequenzen sind verheerend: Sie hat ihr Diplom, zehn Monate ihres Lebens und mehr als 18 000 Franken verloren.
Die Studentin hatte derart offensichtlich versucht abzuschreiben, dass sie vom Studiengang ausgeschlossen wurde. (Symbolbild: Getty)

Lena Berger

Es gibt eine Reihe von kleinen Sünden, die als Kind fast jeder mal begangen hat: Süssigkeiten am Kiosk klauen, die Mutter anlügen, vielleicht sogar beim Ballspielen ein Fenster einschlagen. Auch das Abschreiben an Prüfungen gehört zu den schmutzigen Angewohnheiten, die man in der Regel mit dem Ende der Pubertät abgelegt. Oder zumindest dringend ablegen sollte, wie ein Urteil zeigt, welches das Kantonsgericht kürzlich gefällt hat.

Eine Studentin musste auf die harte Tour lernen, dass bei Prüfungen nicht geschummelt wird. Sie hatte sich an der Hochschule Luzern für eine Weiterbildung im Bereich Compliance eingeschrieben. Personen, die in solchen Funkionen arbeiten, stellen sicher, dass sich die Mitarbeitenden in ihrer Firma vorschriftsgemäss und ethisch korrekt verhalten. Damit war es bei der Studentin selber allerdings nicht weit her.

Der Versuch reicht aus, um verwarnt zu werden

Bei einer Prüfung stellte die Aufsicht fest, dass die Frau angestrengt zum Pult der Tischnachbarn herüber schielte. Nach Angaben des Mitarbeiters hat die Frau mit einer solchen Offensichtlichkeit abgeschaut, wie er es bei einer Prüfungsaufsicht noch nie erlebt hat. Selbst als er sie mündlich zurechtwies, habe sie weiter gemacht – dabei reiche sonst üblicherweise ein böser Blick, um derartiges Verhalten zu unterbinden. Diese Studentin liess sich nicht beeindrucken, sondern versuchte weiterhin, einen Blick auf den Prüfungsbogen der anderen zu erhaschen.

Die Institutsleitung warnte die Frau ausdrücklich, dass sie im Wiederholungsfall vom Kurs ausgeschlossen würde. Das kleinste Fehlverhalten konnte sie nun das Studium kosten. Richtig bewusst scheint das der Studentin jedoch nicht geworden zu sein. Knapp einen Monat später schummelte sie bei der Anwesenheitskontrolle, sie trug in das entsprechende Formular nicht die korrekten Zeiten ein. Als dies bekannt wurde, flog sie von der Schule.

Die Frau wandte sich an das Kantonsgericht, in der Hoffnung, das Übel doch noch abwenden zu können. Sie argumentierte, sie habe lediglich versucht abzuschreiben. Es sei ihr aber nicht gelungen, weshalb sie milder zu bestrafen sei. Das Präsenzformular habe sie zudem aus reiner Schusseligkeit falsch ausgefüllt. Das Kantonsgericht hatte dafür kein Gehör. Beim Abschreiben sei die Handlung an sich massgebend – und nicht, ob diese auch von Erfolg gekrönt war oder nicht. Gleiches gelte beispielsweise für einen «Spickzettel»: Bereits die blosse Mitnahme kann dazu führen, dass man aus dem Prüfungssaal verwiesen wird.

Ihr Beruf ist es sicherzustellen, dass Regeln eingehalten werden

Fragt sich: Ist es verhältnismässig, wenn diese vergleichsweise kleinen Verfehlungen gleich zu einem Studienrauswurf führen? Nicht nur musste die Frau damit Studiengebühren von rund 18 000 Franken abschreiben. Sie erhielt auch das Diplom nicht, obwohl sie die Präsenzpflicht eingehalten und die Prüfungen bestanden hatte. Das Kantonsgericht jedoch, findet die Strafe dennoch angemessen. Die Frau sei erwachsen und ihr Verhalten könne damit nicht mehr mit einer jugendlichen Unreife entschuldigt werden.

Kommt hinzu: Die Absolventen dieses Studiengangs hätten in ihrem beruflichen Alltag dafür zu sorgen, dass in ihrem Unternehmen relevante Gesetze und Richtlinien sowie interne Vorgaben eingehalten würden. Es sei aus volkswirtschaftliches Sicht zentral, dass nur Personen in diesen Funktionen arbeiten, die einen einwandfreien Umgang mit Regeln und Normen pflegen. «Es ist im öffentlichen Interesse, dass nur Personen eine Compliance-Ausbildung abschliessen, die über eine hohe Integrität verfügen», heisst es im Urteil. Zudem müssen die Qualität der Ausbildung und der damit verbundene Ruf geschützt werden. Die Frau muss nun auch noch die Gerichtskosten von 3000 Franken bezahlen.

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