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Kommentar «Chefsache»

Stromsparen: Der Appell der Zuger Regierung darf alles sein – nur keine Alibiübung

Nun stimmt auch der Kanton Zug ins Lied vom Stromsparen ein. Er verordnet der kantonalen Verwaltung eine Sparkur.

Jetzt Stromsparen – damit wir im Winter von diesem genügend haben. Das ist das Gebot der Stunde. Und diesem Gebot folgt auch der Kanton Zug. Ein regierungsrätliches Dreiergremium, das über den Gas- und Stromverbrauch der Zugerinnen und Zuger wacht, hat der kantonalen Verwaltung eine Stromsparkur verordnet.

Diese richtet sich nach dem Vier-Phasen-Plan des Bundesrates zum Stromsparen: 1. Appell zum Sparen. 2. Einschränkung oder Verbote nicht zwingend benötigter Geräte und Anlagen. 3. Kontigentierung. 4. Netzabschaltungen. Der Kanton Zug ist in der Phase 1: Sparappell.

In dieser Phase, die primär auf die Eigenverantwortung setzt, soll die kantonale Verwaltung in Sachen Stromsparen mit gutem Beispiel vorangehen: In Verwaltungsgebäuden die Temperatur senken, Lichter löschen, Warmwasserverbrauch einschränken oder nicht benötigte Bürogeräte vom Strom trennen etc.

Alles Möglichkeiten zum Stromsparen, die nicht speziell mit Blick auf eine allfällige Mangellage neu erfunden werden mussten. Sie wurden bislang einfach nicht umgesetzt, weil nicht benötigt.

Nun den bislang eher sorglosen Umgang mit Strom, der scheinbar unbegrenzt aus der Steckdose kommt, bewusst einzuschränken, diese Botschaft zu vermitteln ist nicht einfach. Erst jüngst wurde berichtet, dass trotz bundesrätlicher Sparappelle der Stromverbrauch nicht nennenswert zurückging. Was wiederum den Nutzen der Freiwilligkeit in Frage stellt, den Appell zur Alibiübung verkommen lässt.

Was nun macht der Kanton Zug anders als der Bund? Liest man die per Medienmitteilung verbreitete Absichtserklärung mit dem Titel «Kanton leistet Beitrag zum Energiesparen», im ersten Moment wohl wenig. Zwar hat der Regierungsrat die Umsetzung der Massnahmen per kommendem Montag beschlossen. Umgesetzt sind sie damit noch länger nicht. Auch Mitarbeitende der Verwaltung wollen es warm haben, brauchen für ihre Arbeit Strom. Quasi über das Wochenende Stromsparen per Beschluss zu verordnen, na ja.

Will der Kanton Zug mit diesem Appell glaubhaft sein, dann darf dieser alles sein, ausser inhaltsleerem Lippenbekenntnis oder einer Alibiübung.

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