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Abstimmung vom 30. November
Stimm- und Wahlrecht für Beeinträchtigte: Kanton Zug muss Abstimmungsunterlagen korrigieren
Mit einer Verfassungsänderung soll künftig urteilsunfähigen Menschen das Stimm- und Wahlrecht ermöglicht werden. Nun hat sich herausgestellt: Die in den Abstimmungsunterlagen genannte Zahl der Betroffenen ist falsch.
Bei einem Ja zur Verfassungsänderung könnten neu auch umfassend verbeiständete Demenzbetroffene an Abstimmungen und Wahlen im Kanton Zug teilnehmen.
Foto: Archivbild: Werner Schelbert (Baar, 28.01.2010)
Sollen im Kanton Zug künftig auch Personen mit beeinträchtigtem Urteilsvermögen abstimmen und wählen dürfen? Über diese Frage befinden die Stimmberechtigten am Urnengang vom 30. November.