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Nidwalden

Stellenmeldepflicht scheidet die Geister in Obwalden und Nidwalden

Die Stellenmeldepflicht hat sich aus Sicht des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums bewährt. In der Wirtschaft tönt es etwas kritischer.

Der Aufschrei war gross bei den Arbeitgebern, als der Bund am 1. Juli 2018 die Stellenmeldepflicht einführte. Sie befürchteten einen beträchtlichen administrativen Mehraufwand, wenn sie ihre Arbeitskräfte bei Branchen mit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit nicht mehr direkt, sondern nur noch über das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) rekrutieren könnten.

Zumindest Tomas Jodar, Leiter des RAV Ob-/Nidwaldens, zieht eine positive Zwischenbilanz nach fast eineinhalb Jahren. «Nach etwa drei Monaten pendelte sich das System ein. Die Regelung hat sich für alle Beteiligten bewährt.»

«Firmen kommen so gratis zu Arbeitskräften»

Die Arbeitslosen profitierten von einem viel grösseren Stellenangebot im Bau, in der Gastronomie, im kaufmännischen Sektor und bei den übrigen Branchen mit einer Arbeitslosigkeit von 8 Prozent oder mehr. So sei die Zahl der beim Nid-/Obwaldner RAV gemeldeten Stellen von 90 im Jahre 2017 auf aktuell 750 hochgeschnellt. «Das hat zur Folge, dass Arbeitslose viel schneller eine Stelle finden», erklärt Jodar, ohne konkrete Zahlen nennen zu können. Ob sich das in der Arbeitslosenstatistik niederschlage, sei schwer zu sagen. Die Arbeitslosigkeit liegt in Nidwalden aktuell bei 0,6 Prozent und in Obwalden bei 0,7 Prozent (Schweiz: 2,1 Prozent).

Entgegen den Erwartungen würden auch Arbeitgeber freie Stellen beim RAV melden, welche gar nicht müssten. «Die Firmen kommen so gratis zu Arbeitskräften und können sich so die Kosten eines Stellenvermittlungsbüros sparen», erklärt er sich dieses Vorgehen.

Die neue Regelung hat auch die Arbeit auf dem RAV verändert. «Die Vermittlung ist wichtiger geworden, Beratung und Vollzug des Gesetzes gerieten in den Hintergrund», sagt Tomas Jodar. Eine Aufstockung des 16-köpfigen Teams sei bisher nicht nötig gewesen.

Dies werde aller Voraussicht nach auch im nächsten Jahr nicht angezeigt sein, wenn der Schwellenwert von 8 auf 5 Prozent gesenkt wird. «Die vom Bund prognostizierte landesweite Verdreifachung von Stellenvermittlungen wird in unseren beiden Kantonen mit dieser tiefen Arbeitslosigkeit nicht zutreffen. Ich rechne mit keiner Veränderung», meint Tomas Jodar.

Köche waren schwierig zu finden

Weniger euphorisch fällt die Zwischenbilanz zur Stellenmeldepflicht bei Hansruedi Odermatt aus, dem Präsidenten von Gastro Obwalden. Zwar schätze man die gute Zusammenarbeit mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. «Doch häufig findet man über das RAV keine gelernten Köche. Und erst fünf Tage nach dem negativen Bescheid des RAV darf man inserieren. Das ist in unserer Branche eine lange Zeit, da wir oft sehr kurzfristig Leute brauchen.» Insofern schätze er, dass in seiner Branche gelernte Köche ab nächstem Jahr nicht mehr unter die Stellenmeldepflicht fallen, sondern «nur» noch Hilfsköche und Küchengehilfen.

Astrid Kaiser, Personalchefin der Bürgenstock Hotels AG mit rund 800 Mitarbeitern, äussert sich differenziert zur Stellenmeldepflicht: «In der schnelllebigen Hotellerie muss man die Bewerber rasch einstellen können. Fünf Arbeitstage warten, wenn dann noch Wochenende oder Feiertage dazwischen liegen, verzögert die Rekrutierung enorm, zumal das RAV teilweise gar keine Bewerberprofile wie beispielsweise Spezialitätenköche vorliegen hat.» Sie wünscht sich Erleichterungen, etwa beim Einstellen von Flüchtlingen und die Aufhebung der Wartefrist, wenn das RAV keine geeigneten Kandidaten hat. Trotz des Mehraufwandes lobt sie die gute Zusammenarbeit mit dem RAV.

Nur selten geeignete Fachkräfte

Von einem teils «bürokratischen System» spricht Walter Gut, Vorstandsmitglied des Baumeisterverbandes Unterwalden. Denn das RAV könne in gewissen Berufsarten, die der Meldepflicht unterliegen, keine Arbeitskräfte anbieten, da es in diesen Berufen keine Arbeitslosen gebe. Auch verzögere das fünftägige Publikationsverbot einer Stelle den Arbeits- und Terminablauf. «Die Pflicht, inländische Arbeitskräfte zu bevorzugen, ist wohl gut, müsste jedoch in kürzerer Zeit abgewickelt werden können.»

Infoveranstaltung für Arbeitgeber, Berufsverbände und Stellenvermittler: Donnerstag, 7. November, zwischen 16.30 und 18.30 Uhr, RAV, Bahnhofstrasse 2, Hergiswil. Anmeldung: www.rav-ownw.ch.

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