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Zug

Steinhauser warten noch immer auf Geld für ihre Solarstrom-Anlagen

Wer eine Vergütung für Solarstrom aus Bundesmitteln beantragt, muss mitunter lange auf einen Bescheid sowie die allfällige Auszahlung warten. Die Eigentümer dreier Liegenschaften an der Hochwachtstrasse machen diese Erfahrung gerade.
Die Fotovoltaikanlagen an der Steinhauser Hochwachtstrasse. (Bild: PD)

Raphael Biermayr

Seit bald einem Jahr produzieren die Fotovoltaikanlagen auf drei Gebäuden an der Steinhauser Hochwachtstrasse Strom. Und doch herrscht bei Ruedi Kohler nicht eitel Sonnenschein. Denn der Leiter der technischen Kommission der Eigentümerschaft wartet noch immer auf den Beitrag der Pronovo AG, der Vollzugsstelle für Förderprogramme erneuerbarer Energien des Bundes. Der Hintergrund: Wer neue Anlagen installiert, kann Vergütungen beantragen. Im erwähnten Fall in Steinhausen handelt es sich um eine Einmalvergütung in der Gesamthöhe von rund 33 000 Franken. Das entspricht mehr als einem Viertel des Anschaffungspreises. «Es ist frustrierend. Da ist man motiviert, etwas für die Umwelt zu unternehmen, und dann wird man einfach im Ungewissen gelassen, wie es mit den Beiträgen aussieht», sagt Kohler.

Es ist weniger das Warten, das dem langjährigen Präsidenten der Steinhauser Energiefachkommission sauer aufstösst, als vielmehr das Verhalten seitens der Vergütungsstelle. So sicherte ihm jene in einem Schreiben, in das unsere Zeitung Einblick erhalten hat, zu, sich nach Eingabe der letzten Unterlagen binnen zwölf Wochen mit ihm in Verbindung zu setzen.

Auskunft nur auf Nachhaken

Am 10. Oktober 2018 reichte Kohler die letzten Dokumente ein. Als er Ende Januar 2019 noch immer nichts gehört hatte, ob respektive wie viel genau die Steinhauser Eigentümer für ihre Anlagen vergütet erhalten, schrieb er eine E-Mail. «Auf diese habe ich nie eine Antwort erhalten, das geht einfach nicht», schildert Kohler. Also rief er bei der Pronovo an, wo man ihm «nach langem Rumdrucksen» habe sagen können, mit welchem ungefähren Betrag er rechnen könne. Und dass es bis zur Auszahlung dessen weiterhin dauern wird. Dass man Wartezeiten in Kauf nehmen muss, ist auf der Pronovo-Homepage deklariert. Aktuell sei mit rund eineinhalb Jahren seit Inbetriebnahme der Anlage zu rechnen. Ruedi Kohler sei am Telefon beschieden worden, dass die Überweisung erst im Jahr 2020 erfolgen würde. Am vergangenen Freitag hat er die ersehnte schriftliche Bestätigung erhalten, dass die Eigentümer die Einmalvergütung erhalten werden – wann genau, ist aber nicht erwähnt.

Pronovo räumt Fehler ein

René Burkhard, der Vorsitzende der Geschäftsleitung, reagiert souverän auf die Vorwürfe. «Es ist unser Fehler, dass wir uns nicht innerhalb der zwölf Wochen meldeten. Wir waren wegen grosser Umstellungen überlastet. Auch andere Gesuchsteller waren davon betroffen», sagt er offen. Der Grund für erwähnte Umstellungen: Nach dem Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes per 1. Januar 2018 hätte die Pronovo alle Gesuche neubewerten müssen. «An Betreiber von Fotovoltaikanlagen auf der Warteliste verschickten wir allein 30000 Briefe», führt Burkhard aus. Dass Ruedi Kohler bis zum Jahr 2020 mit der allfälligen Vergütung warten muss, hänge damit zusammen, dass die Wartefrist von eineinhalb Jahren erst nach dem Eintreffen des letzten Dokuments im Herbst 2018 begonnen habe. «Allfällig» deshalb, weil die Pronovo die Vergütung nicht garantieren könne, sollte das Bundesamt für Energie für das nächste Jahr keine Gelder freigeben. «Das ist allerdings eher unwahrscheinlich», schätzt Burkhard.

Die Unsicherheit betreffend Einmalvergütung ist nicht die einzige Schwierigkeit im Zusammenhang mit den drei Anlagen an der Hochwachtstrasse gewesen. Die Leitungsführung wurde bei den rund 20 Jahre alten Gebäuden zu einer kniffligen Aufgabe. Bei der Baubewilligung hätten Auflagen des Liftherstellers und der Feuerpolizei eine Leitungsführung im Liftschacht verunmöglicht. Schliesslich fand man eine Lösung der Fassade entlang – für 5500 Franken pro Haus. Kohlers Ansicht nach könnten solche Hindernisse Interessenten vom Kauf von Solarstromanlagen abhalten. Gleiches gilt für die – aus seiner Sicht tiefe – Entschädigung des Wasser- und Elektrizitätswerks Steinhausen (West) für die Einspeisung des überschüssigen Stroms in dessen Netz. Das West zahlt in diesem Jahr 8 Rappen pro Kilowattstunde, nachdem es 2018 noch deren 10 gewesen waren. Zum Vergleich: Die Wasserwerke Zug WWZ richten 12,85 Rappen im Hochtarif respektive 9,60 Rappen im Niedertarif aus. Darin ist allerdings auch eine Vergütung von 5 Rappen pro Kilowattstunde für den «ökologischen Mehrwert» enthalten, mit dem die WWZ beim Weiterverkauf des Stroms werben können.

Positive Erfahrung mit der Gemeinde

Die reine Stromentschädigung liegt also tiefer als beim West. Für den dort bezogenen Strom zahlten die Eigentümer der drei Häuser in Steinhausen 2018 im Durchschnitt 16,9 Rappen pro Kilowattstunde. «Mir ist klar, dass ein Elektrizitätswerk einen Aufpreis verlangt, beispielsweise für den Unterhalt von Leitungen. Aber dieser grosse Unterschied ist für mich nicht nachvollziehbar», sagt Ruedi Kohler.

Trotz der Hindernisse: Kohler würde wieder gleich handeln und bei den weiteren Stockwerkeigentümern für Fotovoltaikanlagen weibeln. Denn für ihn steht die Idee im Vordergrund, etwas für die Umwelt zu tun. Immerhin hat er auf dem steinigen Weg auch Positives von Behördenseite erlebt: Der Unterstützungsbeitrag der Gemeinde Steinhausen sei problemlos und schnell überwiesen worden.

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