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Zug

Steinhausen kann den geforderten Schwimmunterricht nicht erfüllen

In der Antwort auf die Interpellation betreffend Schwimmunterricht und Lehrplan 21 wird klar, dass nicht alle Gemeinden die Anforderungen erfüllen können. Eine hat bereits ein Reduktionsgesuch gestellt.
Dank des Ägeribads können auch Menzinger Kinder schwimmen lernen. (Bild: Maria Schmid (Oberägeri, 20, September 2018 ))

Andrea Muff

Mit dem Zuger- und Ägerisee ist der Kanton Zug zwar reich an natürlicher Wasserfläche, aber jene in öffentlichen Hallenbädern ist rar. Bereits jetzt ist klar, dass nicht jede Gemeinde über genügend Wasserfläche verfügt, um den Lehrplan 21 einzuhalten – dieser tritt im Kanton Zug am 1. August in Kraft. Wie die Regierung betont, soll die Einführung keine zusätzlichen Kostenfolgen für Kanton und Gemeinden verursachen.

Folglich hat der Bildungsrat im vergangenen Frühling entschieden, dass «Gemeinden im Bereich Schwimmen eine Lehrplanreduktion beantragen dürfen, wenn die dafür notwendige Hallenbadzeit erwiesenermassen nicht eingekauft werden kann», hiess es damals in der Medienmitteilung zum Erlass. Bildungsdirektor und Landammann Stephan Schleiss sprach danach von einer «pragmatischen Lösung».

Einen Check muss jeder bestehen

Über die Möglichkeit der Lehrplanreduktion wollte SP-Kantonsrat Zari Dzaferi (Baar) mehr wissen. Inzwischen liegen die Antworten zur Interpellation betreffend Schwimmunterricht und Lehrplan 21 vor. Der Schwimmunterricht gehört im Lehrplan 21 zum Kompetenzbereich «Bewegen im Wasser» und dieser zum Fachbereich «Bewegung und Sport». In der Stundentafel wird «Bewegen im Wasser» nicht gesondert ausgewiesen, lediglich die Anforderungen festgelegt. So muss das Grobziel Wassersicherheitscheck (WSC) im Mindesten erreicht werden. Dies gilt auch für Gemeinden, die eine Lehrplanreduktion beantragen.

Beim WSC wird geprüft, ob sich ein Kind nach dem Fall ins Wasser orientieren, eine Minute an Ort über Wasser halten und eine Strecke von 50 Metern schwimmen kann. Der WSC weiche zwar von den Inhalten des Lehrplans 21 ab, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort, aber: «Es ist alles andere als eine Alibi-Übung, sondern der wissenschaftlich belegte Schlüssel zum Überleben nach einem Sturz ins Wasser.» Das Grobziel sollte bis spätestens zur 6. Primarstufe erreicht sein.

Menzingen benützt das Ägeribad

Für den Regierungsrat sei wichtig, dass man im Teilbereich Schwimmen nicht «hinter das bisher Erreichte zurückfällt», heisst es weiter. Bei der von Zari Dzaferi angesprochenen Koordination unter den Gemeinden bei der Vergabe von Schwimmzeiten kenne der Kanton keine Rechtsgrundlage, die dazu verpflichten würde. «Wenn die Koordination auf freiwilliger Basis der Gemeinden beruhen würde, dann wäre sie einer Lehrplanreduktion vorzuziehen», ist zu lesen.

Seit dem vergangenen Jahr gibt es im Kanton Zug ein weiteres öffentliches Hallenbad, das Ägeribad in Oberägeri. Dieses schafft nicht nur für die Schulen im Ägerital Abhilfe, auch die Gemeinde Menzingen werde bis spätestens ab dem nächsten Schuljahr mit der Benützung des Hallenbads den Lehrplan 21 erfüllen können, weiss der Regierungsrat.

Doch nicht jede Zuger Gemeinde hat eine solche Möglichkeit. Laut Regierungsrat hängt die Umsetzung des Lehrplans 21 nämlich nicht nur von den vorhandenen Wasserflächen ab, sondern auch die Transportmöglichkeiten, Reisezeiten und Kosten spielen eine Rolle. Weiter verrät die Regierung, dass bereits nach heutigem Planungsstand eine Gemeinde definitiv einen Antrag auf Reduktion des Lehrplans stellen werde. Bei weiteren sind noch Abklärungen im Gange. Der Regierungsrat stellt klar, dass der Bildungsrat aber bis anhin noch keine Reduktion bewilligt habe.

Gemeinderat wird weiter beobachten

Steinhausen ist die Gemeinde, die den geforderten Schwimmunterricht nicht stemmen kann und ein Gesuch stellte. Schul- und Gemeindepräsident Hans Staub (CVP) erklärt: «Steinhausen hat selber keine öffentlichen Schwimmflächen, die von der Schule genutzt werden können.» Momentan finde der Schwimmunterricht mit einer Wochenlektion in einem privaten Schwimmbad statt.

Die Gemeinde habe Baar, Cham und Zug für die Nutzung der Wasserflächen angefragt. So sei in Baar und Zug nichts frei und Cham könne aktuell noch keine Aussagen machen, erklärt der Steinhauser Gemeindepräsident weiter. «Der Gemeinderat wird die Situation weiter beobachten. Mögliche Lösungen sind Kooperationen mit anderen Gemeinden zu einem späteren Zeitpunkt», meint Staub.

«Zurückhaltend formuliert»

Der Baarer SP-Kantonsrat und Gemeinderat Zari Dzaferi hat mit der Meinung nach «zurückhaltend formulierten» Antwort der Regierung gerechnet. Er bleibt dabei, dass der «Wassersicherheitscheck im Vergleich zu den geforderten Minimalstandards des Lehrplans 21 eine Alibi-Übung» sei. Und fügt hinzu: «Wenn schon ein neuer Lehrplan eingeführt wird, sollte sich die Bildungsdirektion auch möglichst dafür ins Zeug legen, dass die geforderten Kompetenzen auch tatsächlich in allen Gemeinden erworben werden.»

Zari Dzaferi macht darauf aufmerksam, dass mittelfristig die Ennetseegemeinden weiter unter Druck geraten werden, da dort die Bevölkerung sehr stark gewachsen sei und immer noch wachse. Schade finde er, dass seit dem Postulat von Martin B. Lehmann – «Alle Zuger Kinder können schwimmen» – sehr wenig gemacht worden sei. Abschliessend meint er: «Ich bleibe mal gespannt, wie die Dispensgesuche der Gemeinden beurteilt werden. Ich denke, dass die Regierung hier vieles steuern kann.»

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