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Zug

«Standpunkt»: Versteckte Steuern, um den Verwaltungsausbau zu verhindern

FDP-Gemeinderat Alexander Kyburz macht sich Gedanken zum Steuer-System der Bundesregierung.
Alexander Kyburz. (Bild: PD)

Alexander Kyburz, Gemeinderat FDP

«Nichts ist sicher, ausser Tod und Steuern» – dieses Sprichwort ist aktueller denn je. Störend ist dabei, dass der Staat Steuern als Gebühren tarnt und dabei vergisst, dass Gebühren und Abgaben höchstens die Kosten für die vom Staat erbrachten Leistungen decken dürfen. In der politischen Diskussion über Steuern und Abgaben geht leider vielfach die Frage ihrer gesetzlichen Legitimation vergessen.

Die Bundesverwaltung muss für ihr Bestehen und Wachstum lobbyieren. Zum Glück für die Verwaltung scheint die Bundesversammlung, das Parlament in Bern für die Wünsche der Verwaltung empfänglicher zu sein als der Souverän. «Leider» brauchen neue Bundessteuern eine verfassungsmässige Grundlage und damit die Zustimmung von Volk und Ständen. Es ist also eine Lösung gefragt, um den kritischen Souverän umgehen zu können.

Zum Glück gibt es neben den Steuern auch Abgaben, welche nur eine Gesetzes- und keine Verfassungsgrundlage benötigen. Somit braucht es für eine Abgabe zuerst nur die Zustimmung des Schweizer Parlaments. Volk und Stände sollen sich nach der Vorstellung der Verwaltung aus den «notwendigen» Wachstumsideen heraushalten. Gemäss bewährter Schweizer Rechtsordnung ist eine Abgabe jedoch nur für eine konkrete einzelne staatliche Leistung geschuldet, welche die einzelne Bürgerin in Anspruch nimmt. Hierzu zählen beispielsweise die Abgabe für die Entsorgung von Abfall mittels gebührenpflichtigem Kehrichtsack oder das Bezahlen einer Parkplatzgebühr.

Neue Aufgaben der Bundesverwaltung müssen demnach als Abgabe auf den Konsumenten abgewälzt werden, damit keine Steuererhöhungen notwendig sind. Nur hat der Konsument neue staatliche Abgaben nicht gerne und möchte sie vermeiden. Die Bundesverwaltung und das Parlament machen sich demnach auf die Suche nach Zwangskonsumenten und versuchen neue Abgaben möglichst schleichend einzuführen.

So ist die Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen heute nicht mehr an den Konsum von Radio und Fernsehen gekoppelt, sondern für jeden Haushalt grundsätzlich bedingungslos geschuldet. Das bedingungslos geschuldete Abgaben eigentlich Steuern sind, scheint auf Bundesebene niemanden zu stören; Hauptsache Volk und Stände konnten sich nicht gemeinsam dazu äussern. Weitere Ideen für neue Abgaben für die Konsumenten sind bereits in den Startlöchern: So soll der Konsum von Streamingangeboten neu mit einer Abgabe (Lex Netflix) verteuert werden, damit der Bund mehr Geld für seine Wachstumsideen erhält. Auch mittelalterliche Strassenzölle werden wieder in Betracht gezogen.

Diese neuen Abgaben sind unabhängig von der Höhe des Einkommens der Zwangskonsumentin geschuldet. Der steuerrechtliche Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird ausgehebelt.

Ich wünsche mir demnach von der Bundesverwaltung und vom Schweizer Parlament mehr Mut, um neue wirklich notwendige Staatsaufgaben mit Steuern zu verbinden, damit der Souverän bei diesen Geschäften nicht aussen vorgelassen wird. Dies gilt umso mehr, als diese unerwünschte Entwicklung auf Bundesebene zu Lasten unserer finanziell schwächeren Mitbürger geht. Es kann doch nicht sein, dass finanziell schwächere Einwohner in die Schweiz bestraft werden, nur weil der Souverän eine kritische Haltung gegenüber neuen Steuern hat.

In diesem Sinne wünsche ich allen Leserinnen und Lesern eine besinnliche Adventszeit und möglichst wenig staatliche Abgaben.

In der Kolumne «Standpunkt» äussern sich Mitglieder des Grossen Gemeinderates Zug zu frei gewählten Themen. Ihre Meinung muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.

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