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Uri

Grossraubtiere: Urner Regierung will Standes- statt Volksinitiative - Komitee ist skeptisch

Der Urner Regierungsrat stuft die Volksinitiative «Zur Regulierung von Grossraubtieren im Kanton Uri» als teilweise ungültig und als weitgehend wirkungslos ein. Er schlägt deswegen vor, den Initiativtext als Standesinitiative beim Bund einzureichen. Das Initiativkomitee befürchtet einen Rohrkrepierer.

(sda) Das vom Urner Bauernverband lancierte Volksbegehren war im Sommer 2017 mit 3188 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Nötig für das Zustandekommen sind 600 Unterschriften.

Dass elf Prozent der Stimmberechtigten die Initiative unterzeichnet haben, beeindruckte auch den Regierungsrat. Das Thema Grossraubtiere beschäftige die Urner Bevölkerung sehr, hält er in seinem am Freitag publizierten Bericht und Antrag an den Landrat fest.

Die Initiative verlangt einen neuen Verfassungsartikel. Demnach muss der Kanton Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren sowie zur Beschränkung und Regulierung der Bestände erlassen. Die Einfuhr und Freilassung dieser Tiere und deren Bestandesförderung sollen verboten werden.

Negative Auswirkungen

Die Initianten begründeten ihr Anliegen damit, dass die Wölfe auf den Alpen einen kostspieligen Mehraufwand verursachten und Angst machten. Die Luchse hätten den Bestand an Rehen und Gämsen teilweise stark dezimiert. Die Ausbreitung von Grossraubtieren und die Schäden für Berglandwirtschaft, Jagd und Tourismus seien viel grösser als oft angenommen.

Die Initiative hat indes in der regierungsrätlichen Darstellung einen grossen Mangel. Das Bundesrecht lasse den Kantonen keinen Spielraum, eine eigene Grossraubtierpolitik zu betreiben, schreibt der Regierungsrat. Die Möglichkeit für eine kantonale Regelung sei äusserst klein.

Wegen des übergeordneten Bundesrechts wäre die Initiative nicht nur weitgehend wirkungslos, sondern in der Einschätzung der Regierung auch teilweises ungültig. Nicht zulässig sind demnach die Forderungen nach einem Verbot der Einfuhr und der Freilassung von Grossraubtieren.

Gutachter widersprechen sich

Der Regierungsrat stützt sich dabei auf die juristische Beurteilung der Bundeskanzlei. Demnach ist ein generelles Einfuhrverbot nicht verhältnismässig, weil von der Einfuhr alleine keine Gefahr ausgehe. Ein Freilassungsverbot verstosse gegen das Bundesrecht, weil dieses die Aussetzung geschützter Tiere unter gewissen Bedingungen vorsehe.

Ein zweiter Gutachter bejaht zwar die Gültigkeit der Initiative, überzeugte den Regierungsrat aber nicht. Er hatte argumentiert, dass Grossraubtiere die Bevölkerung gefährdeten und die Kantone für den Schutz der Bevölkerung zu sorgen hätten. Die Regierung hält entgegen, das Anliegen der Initiative sei aber nicht der Schutz der Bevölkerung, sondern der Nutztierhaltung und des Wildtierbestandes.

Die beiden Gutachten waren nicht für die Volksinitiative in Uri erarbeitet worden, sondern für eine praktisch gleichlautende im Wallis. Dort ist die Initiative noch beim Parlament hängig.

Unbefriedigende Situation

Eine teilweise ungültige und weitgehend wirkungslose Volksinitiative stuft der Regierungsrat bei diesem Thema als nicht befriedigend ein. Er möchte deswegen dem Volksbegehren einen direkten Gegenvorschlag in Form einer Standesinitiative gegenüberstellen. Damit könnten sich die Stimmbürger zum Thema der Volksinitiative äussern und gleichzeitig würde das Anliegen auf die tonangebende Staatsebene gebracht, schreibt die Kantonsregierung in ihrem Bericht.

Konkret solle der Bundesversammlung eine Standesinitiative mit dem Wortlaut der vollständigen, aber formal angepassten Volksinitiative unterbreitet werden. Der Kanton Uri würde damit vom Bund verlangen, dass er Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Regulierung von deren Beständen erlässt sowie die Einfuhr und Freilassung dieser Tiere sowie deren Bestandesförderung verbietet.

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