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Zug

Steuerreform und AHV-Finanzierung: Kanton Zug will sich bereits dem Bundesrecht anpassen

Im Kantonsrat wird am Donnerstag über die Anpassung der eidgenössischen Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf) debattiert. Ein klassischer Links-Rechts-Graben wird sich öffnen.

Zwar wird erst am 19. Mai über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf) abgestimmt. Die Teilrevision des Zuger Steuergesetzes, also die Anpassung an die Staf erfolgt auf Kantonsebene bereits am Donnerstag. So wird der Kantonsrat über die Änderung des Steuergesetzes – sechstes Revisionspaket in erster Lesung beraten. Auch die Mitglieder der vorberatenden Kommission haben sich über den Zeitplan gewundert: Finanzdirektor Heinz Tännler konnte aber aufzeigen, dass es bei einer ersten Lesung nach der eidgenössischen Referendumsabstimmung, zeitlich nicht mehr ausreichen würde, die Staf im Kanton Zug per 1. Januar 2020 umzusetzen, heisst es in Bericht und Antrag.

Die Gesetzesvorlage des Regierungsrats scheint zu überzeugen: Die vorberatende Kommission beantragt lediglich eine Änderung gegenüber dem Antrag des Regierungsrats, und zwar zum Paragrafen betreffend Patente bei juristischen Personen. Die Änderung ging jedoch ebenfalls auf einen Vorschlag des Regierungsrats zurück. Die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) unterstützt die Anträge der vorberatenden Kommission. In beiden Berichten der Kommission betont der Regierungsrat, dass es sich bei der Revision für den Kanton Zug um einen aufkommensneutralen Steuerumbau handle. Die natürlichen Personen seien von dieser Revision nicht betroffen.

Vielmehr geht es um die juristischen Personen, die Unternehmen. Zusammengefasst wurde Folgendes beschlossen: Mit einem Einheitssatz von 3,5 Prozent soll das künftige Gewinnsteuerniveau rund 12 Prozent betragen. Des Weiteren wird eine kantonale Patentbox eingeführt. Dabei will der Regierungsrat den bundesrechtlich vorgegebenen Handlungsspielraum ausschöpfen und die maximale Entlastung von 90 Prozent einführen. Die beiden Kommissionen stimmen dem zu. Auch über eine zusätzliche finanzielle Abgeltung der Gemeinden wurde diskutiert: Die vorberatende Kommission kam zum Schluss, dass eine solche «weder erforderlich noch sachgerecht ist».

CVP, FDP und SVP folgen dem Kommissionsantrag

Unterstützung kann der Regierungsrat von bürgerlicher Seite erwarten: Die Fraktionen CVP, FDP und SVP werden dem Antrag der vorberatenden Kommission folgen. Karen Umbach (Zug), Vorsitzende der FDP-Fraktion, betont den aufkommensneutralen Steuerumbau und dass der Kanton Zug damit «unverändert ein attraktiver Standort für Unternehmen» bleibe. CVP-Fraktionschef Thomas Meierhans (Steinhausen) bezeichnet die Steuergesetzrevision als «eminent wichtig» und fügt hinzu: «Für mich ist es wichtig, dass keine natürlichen Personen von den Änderungen betroffen sind und nach einer Übergangszeit auch die Gemeinden keine Einbussen bei ihren Steuereinnahmen haben werden.»

Anders sehen es die linken Fraktionen Alternative – die Grünen (ALG) und die SP. «Wir werden für die Abschaffung der Privilegien plädieren und uns sodann in der Detailberatung für eine Abschwächung des national und international schädlichen Steuerwettbewerbs einsetzen», schreibt ALG-Fraktionschef Anastas Odermatt (Steinhausen). Schützenhilfe bekommt die Fraktion von der SP. Diese will etwa den Einheitssatz von 3,5 auf 4 Prozent erhöhen, gibt Fraktionsvorsitzender Alois Gössi (Baar) Auskunft.

«Keine Zentralisierung»

Für den SVP-Fraktionschef Manuel Brandenberg (Zug) steht indes fest: «Wir werden die Steuererhöhung ablehnen.» Ablehnen wird die SVP-Fraktion auch die Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB). «Wir wollen keine Zentralisierung der Stiftungsaufsicht. Die jeweiligen Gemeinden sollen weiterhin zuständig bleiben», sagt Brandenberg.

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