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Nidwalden

Stände- und Nationalratswahlen:
Frist zur Kandidatur läuft 

Am 22. Oktober dieses Jahres werden der Ständerat und der Nationalrat für die nächsten vier Jahre gewählt. Kandidaturen können in Nidwalden bis am 4. September 2023 eingereicht werden.

Alle vier Jahre werden der Ständerat und der Nationalrat neu gewählt. Für die Legislaturperiode 2023 bis 2027 finden die Wahlen am Sonntag, 22. Oktober 2023, statt. Der Kanton Nidwalden verfügt über je einen Sitz in der grossen und kleinen Kammer des nationalen Parlaments. Aktuell nehmen Nationalrat Peter Keller (SVP, seit 2011) und Ständerat Hans Wicki (FDP, seit 2015) diese beiden Ämter ein.

Basierend auf dem kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetz sind Wahlvorschläge sowohl für den Ständerat als auch den Nationalrat bis zum 48. Tag vor dem Wahltag einzureichen. Dies bedeutet, dass Kandidaturen bis am Montag, 4. September 2023, um 12 Uhr bei der Staatskanzlei eingetroffen sein müssen.

Schweizer Bürgerrecht ist Voraussetzung

Für den Nationalrat kandidieren können Personen, die am Tag der Wahlen mindestens 18 Jahre alt sind und das Schweizer Bürgerrecht besitzen. Bei der Ständeratswahl gelten dieselben Kriterien, zusätzlich muss die kandidierende Person in Nidwalden wohnhaft sein. Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf stimmberechtigten und in Nidwalden wohnhaften Personen unterzeichnet werden.

Bei der Nationalratswahl ist gewählt, wer am meisten Stimmen erzielt. Bei der Ständeratswahl gilt im ersten Wahlgang das absolute Mehr. Wird dieses von niemandem erreicht, kommt es bereits am 26. November 2023 zum zweiten Wahlgang. In diesem ist das relative Mehr entscheidend. Der enge Terminplan zwischen erstem und zweitem Wahlgang ist notwendig, weil die konstituierende Sitzung des Ständerats am 4. Dezember 2023 stattfindet. (pd/unp)

Weitere Informationen sind unter www.nw.ch/wahlen ersichtlich.

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