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Zug

Stadtrat steht hinter der raschen Einführung von E-Voting

E-Voting wäre zwar ein vordringliches Thema, allerdings ist der Handlungsspielraum für eine isolierte Einführung durch die Stadt Zug sehr gering.

Von Druckkosten über eine papierlose Verwaltung zum E-Voting: In einer Interpellation stellte FDP-Gemeinderat Etienne Schumpf verschiedene Fragen, die rund um die Digitalisierung kreisen. Die Antworten des Stadtrats liegen nun vor.

Die Stadt Zug, so ist aus der Interpellationsantwort zu erfahren, gab im Schnitt der letzten vier Jahre jährlich gut 311'000 Franken für Drucksachen aus. 2020 ging der grösste Teil der rund 250'000 ausgegebenen Franken zu Lasten der Produktion von periodisch erscheinenden Drucksachen, wie dem «Stadtmagazin» oder dem «Strahlrohr», dem Magazin der Freiwilligen Feuerwehr. Weitere Kosten verursachten beispielsweise Abstimmungsbroschüren und andere Informationsdrucksachen, wie Schul- oder Kursprogramme der Stadtschulen und der Musikschule. Kosten verursachen aber auch der Einkauf von Kopierpapier oder die Druckkosten für Tickets und Parkkarten für die Bewirtschaftung des Parkraums oder die Drucksachen der Stadt- und Kantonsbibliothek.

Reduktion bei papierloser Verwaltung schwer zu beziffern

Die Umstellung auf eine papierlose Verwaltung würde laut Stadtrat sicher eine Reduktion des Aufwandes für Drucksachen bewirken. Der Stadtrat hat jetzt bereits beschlossen, dass ab 2023 «die Stadtverwaltung ihre Geschäfte grundsätzlich in erster Linie digital führen» wird. Zu beachten sei allerdings, dass gewisse Prozesse weiterhin der Papierform bedürfen.

Nicht zuletzt hängen der Papierverbrauch und die Druckkosten von den Kundenbedürfnissen ab. Ausserdem werde künftig auf vorgedruckte Couverts oder Briefpapier verzichtet. Der Wechsel auf das neue Erscheinungsbild der Stadt ermögliche ein selbstständiges Ausdrucken. Da dies Faktoren seien, deren Kosten nicht bekannt sind, sei noch keine Aussage zu einer allfälligen Kostenreduktion möglich. Eine solche werde frühestens mit der Rechnung 2023 möglich sein.

E-Voting bleibt ein dringendes Thema

Für den Stadtrat wäre eine rasche Einführung des E-Votings sehr begrüssenswert. «Anfang März dieses Jahres ersuchte er im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen den Kanton Zug, er soll in ‹Bundesbern› auf den dringlichen Wunsch hinweisen, das Projekt der elektronischen Abstimmungen sei an die Hand zu nehmen», wie es in der Antwort heisst. Primär gehe es dem Stadtrat dabei auch um demokratierelevante Umstände mit Blick auf die Stimmabgabe von Auslandschweizern. Deren Stimmcouverts treffen oftmals nach dem Abstimmungstermin ein und können so nicht gezählt werden. Mit E-Voting wäre «dieser aus demokratiepolitischer Sicht unhaltbare Umstand behoben».

Der Stadtrat gibt sich allerdings auch keinen Illusionen hin. Er schreibt: «Seitens Städten und Gemeinden ist der Handlungsspielraum sehr klein.» Auch wenn sich Stadt und Kanton verschiedentlich für E-Voting eingesetzt haben, es fehlt an der gesetzlichen Grundlage für eine isolierte Einführung in der Stadt. Um E-Voting in der Stadt einführen zu können, müsste der Bund die Vorgaben und die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Der Stadt bleibt vorderhand nur, sich auf digitale Angebote im Service public zu konzentrieren, die sie «ohne Abhängigkeit von übergeordneten Stellen und Gremien» realisieren kann. Beispielsweise das Projekt «eZug».

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