Noch einmal 970'000 Franken beantragt der Stadtrat als Nachtragskredit zur Bewilligung beim Grossen Gemeinderat (GGR) – davon liegen gut 197'000 Franken in der Finanzkompetenz des Stadtrates und 773'000 in der des GGR. Es ist die dritte Runde an finanziellen Unterstützungsmassnahmen, welche der Stadtrat vorsieht. Bericht und Antrag legte er Anfang des Monats vor.
Mit der Jahresrechnung 2019 wurde der Fonds zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus mit 10 Millionen geschaffen. Der Stadtrat hat in einer ersten Runde in seiner Kompetenz gut 231'000 bewilligt, der Grosse Gemeinderat 4,5 Millionen Franken.
Im März unterbreitete der Stadtrat dem GGR eine zweite Vorlage. Damals bewilligte der Stadtrat in der zweiten Runde 330'788 Franken, der Grosse Gemeinderat rund 1,6 Millionen. Infolge wirtschaftlicher Unsicherheiten für das Jahr 2021 wurden nicht beanspruchte Fondsmittel von rund 3,4 Millionen für weitere Unterstützungsmassnahmen zurückbehalten. Der aktuelle Nachtragskredit betrifft die Zeitperiode vom Januar bis Juni 2021.
Mieterlässe wegen ausfallender Veranstaltungen
Die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie hatten und haben noch immer Einfluss auf verschiedene Institutionen, die auf stätischem Gebiet angesiedelt sind. Vor allem Kulturbetriebe sind, wie oft zu hören war, betroffen. 19 Gesuche gingen bei der Stadt ein, nur drei wurden abgelehnt. Vor allem die grossen städtischen Kulturbetriebe stellten dem Bericht zufolge Anträge; etwa das Theater Casino oder das Museum Burg Zug. Wegen ausfallender Veranstaltungen und Dienstleistungen beantragt das Theater Casino Zug beispielsweise einmalig 42'000 Franken im Rahmen einer Aufwandsentschädigung und Mietzinsreduktion. Das Museum Burg Zug beantragt 56'000 Franken.
Doch nicht nur das Kultursegment hat gelitten, auch im sportlichen Bereich gab es Ausfälle. Einer Bemerkung wert ist wohl die Kunsteisbahn Zug AG: Nach wie vor habe sie «substanzielle Ausfälle» in den Bereichen EVZ-Sport, Curlinghalle und Academy Arena, beim Eislaufen, bei diversen Plauschmatches und bei zahlreichen Events zu beklagen, da diese nicht durchführbar waren. Deshalb haben sie ein erneutes Gesuch um Mietzinsreduktion/Unterstützung über den Betrag von rund 437'000 Franken eingereicht.
Keine Unterstützung wegen weniger Zuschauer für den LK Zug
Auch der LK Zug hat Unterstützung von insgesamt gut 54'000 Franken beantragt. Begründet wird dies beispielsweise durch Mindereinnahmen bei den Zuschauern und am Kiosk oder der Hallenmiete im OYM sowie den Schiedsrichtergebühren (Strafe) wegen Meisterschaftsabbruch in der Höhe von 7350 Franken. Der Stadtrat führt in diesem Fall aber aus, dass gemäss der städtischen Coronafonds-Unterstützungsrichtlinien im Bereich Sport keine «Umsatzeinbussen» wie Zuschauermindereinnahmen oder Kioskmindereinnahmen subventioniert würden. Auch die OYM-Hallenmiete, die wegen der sanierungsbedingten Schliessung der Sporthalle Zug zu einer finanziellen Zusatzbelastung führte, kann nicht mittels Coronafonds unterstützt werden. Somit werde dem LKZ Handball ein einmaliger Beitrag aus dem Coronafonds von insgesamt 7350 Franken bewilligt.
Zusammenfassend gehe es dem Stadtrat um eine schnelle und unkomplizierte Schadenminderung. Bei der Beurteilung der einzelnen Gesuche stand eine unbürokratische Beurteilung durch die zuständigen Verwaltungsabteilungen im Vordergrund, wobei insbesondere dem Grundsatz Rechnung getragen wurde, dass die Stadt Zug nur subsidiär Unterstützung bieten könne.