Charly Keiser
Anfang Februar 2018 hat der parteilose und vormalige SVP-Gemeinderat Willi Vollenweider eine Motion zur «Einführung des Planungs-Mehrwert-Ausgleichs in der Stadt Zug» eingereicht. Diese wurde vier Wochen später vom Grossen Gemeinderat der Stadt Zug (GGR) zum schriftlichen Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen. Nun liegt – zumindest – ein Zwischenbericht vor. Dies, weil die Jahresfrist für die ordentliche Beantwortung abgelaufen ist und die Beantwortung der Motion mit diesem Zwischenbericht um ein Jahr verlängert werden soll.
Einer Meinung mit dem Motionär
Der Stadtrat lässt in seinem Zwischenbericht keinen Zweifel, dass er mit Willi Vollenweider einer Meinung ist: «Der Stadtrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass das vom Kanton im kantonalen Richtplan verankerte Wachstum mit einer Entwicklung nach innen, also die Verdichtung, hohe Investitionen für die Stadt Zug nach sich ziehen wird», heisst es nämlich darin. Im Vergleich mit anderen Gemeinden würden die Kosten der Verdichtung hauptsächlich in der Stadt Zug in hohem Masse anfallen. Die Stadt habe denn auch im Rahmen des kantonalen Vernehmlassungsverfahrens sowie im weiteren politischen Prozess nach Möglichkeit versucht, eine Mehrwertabgabe für Um- und Aufzonungen auf kantonaler Stufe zu erwirken oder aber in diesem Bereich zumindest der Gemeindeautonomie Nachdruck zu verleihen. «Die Gemeinden können für die Mehrwertabgabe von Auf- und Umzonungen eine kommunale Gesetzesgrundlage schaffen, wenn der Kanton sich in seiner Gesetzgebung auf die Mehrwertabgabe von Neueinzonungen beschränkt und kommunale Lösungen nicht ausschliesst.»
Anstehende Abstimmung
Mit Letzterem spricht der Stadtrat die anstehende Abstimmung zur Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) an. In der vom Kantonsrat verabschiedeten Fassung ist besagte «Gemeindeautonomie» in Sachen Mehrwertabgabe «grundsätzlich auch bei Auf- und Umzonungen» zum Tragen. Denn darin werden die Eckwerte für die Abgaben definiert. Dies nach einem Kompromiss des Kantonsrats, nachdem die Regierung mit einer ersten Fassung im Kantonsrat gescheitert war. Im Dezember ergriff der Kantonsrat das Behördenreferendum für die aktuelle Fassung, weshalb nun das Stimmvolk am 19. Mai an der Urne zur PBG-Revision abschliessend entscheiden kann und wird.
Bei einer Annahme des revidierten PBG durch das Stimmvolk bleibe kein Spielraum mehr für eine kommunal anderslautende Regelung, schreibt der Stadtrat in seinem Bericht und hält fest: «Nach dem Abstimmungssonntag wird die Überführung des kantonalen Rechts in die Bauordnung zügig an die Hand genommen und eine GGR-Vorlage erarbeitet.» Will heissen: Der Stadtrat begrüsst die aufgegleiste Möglichkeit zur Abschöpfung des Mehrwerts, wie sie in der Revision enthalten ist. Lehnt das Stimmvolk hingegen die Revision ab, wird der Regierungsrat wahrscheinlich dem Kantonsrat die minimale Bundeslösung unterbreiten. Darin ist bekanntlich nur eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent für Einzonungen stipuliert. Eine Mehrwertabschöpfung bei Um- und Aufzonungen ist darin nicht enthalten.