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Luzern

Stadt Luzern soll den Geschäften 1/3 ihrer Miete bezahlen – aber erst ab August 2021

Wie in Basel soll auch die Stadt Luzern notleidenden Geschäften unter die Arme greifen. So will es das Stadtparlament. Doch bis die ersten Zahlungen ausgelöst werden können, dauert es noch Monate.
Der zweite Lockdown: Diese Bar in der Luzerner Altstadt bleibt wie alle anderen geschlossen. (Bild: Boris Bürgisser (20. Januar 2021))

Robert Knobel

Vom Restaurant bis zum Elektronikgeschäft: Zurzeit sind auch in der Stadt Luzern Hunderte von Betrieben geschlossen. Andere dürfen zwar noch offen haben, erleiden aber massive Umsatzeinbussen. Das Problem dabei: Die Fixkosten wie Löhne und Mieten fallen weiterhin an. Doch während es für die Mitarbeiter-Löhne wenigstens Kurzarbeitsentschädigungen gibt, machen den Betrieben die Mieten für ihre Räume schwer zu schaffen.

In Basel gibt's dafür eine Lösung: Wenn der Vermieter freiwillig auf einen Drittel der Miete verzichtet, dann bezahlt ihm der Staat einen weiteren Drittel. Das eingemietete Geschäft muss dann nur noch einen Drittel effektiv bezahlen – eine grosse Entlastung. Der Kanton Basel-Stadt hat für diese Art der Unterstützung während des ersten Lockdowns 2020 insgesamt 5,4 Millionen Franken aufgewendet. Nun soll das Hilfsprogramm für die Zeit des zweiten Lockdowns wieder aufgenommen werden.

Stadtrat findet, Luzern mache schon genug

Womöglich wird auch die Stadt Luzern das Basler Modell übernehmen. Das Stadtparlament hat eine entsprechende Forderung von CVP, FDP, SP, SVP und GLP als Postulat überwiesen – gegen den Willen des Stadtrats. Die Stadt mache schliesslich schon viel zur Unterstützung der notleidenden Wirtschaft, so sein Argument. Der Stadtrat erwähnt in seiner Antwort das im letzten Sommer beschlossene Hilfspaket von 4,5 Millionen Franken, das unter anderem der Tourismus- und Kulturbranche sowie den Spielgruppen zugutekam. Hinzu kommen Härtefallgelder des Kantons.

Was sind «markante Umsatzeinbussen»?

Nun, da das Parlament die Einführung des Basler Modells aber explizit fordert, skizziert der Stadtrat das mögliche Vorgehen: Wer von einem staatlichen Mietzins-Zuschuss profitieren will, muss insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen: Das Geschäft muss coronabedingt geschlossen oder zumindest von markanten Umsatzeinbussen betroffen sein. Wie hoch diese Verluste mindestens sein müssen, bleibt noch zu definieren. Zudem bezahlt die Stadt ihren Mietzins-Drittel nur, wenn sich zuvor Mieter und Vermieter auf eine Mietzinsreduktion von mindestens einem Drittel geeinigt haben. Zudem soll der städtische Beitrag auf etwa 3500 Franken pro Monat limitiert sein. Insbesondere in der Altstadt, wo die Mieten nicht selten 20'000 Franken oder mehr betragen, werden die Geschäfte somit nicht in vollem Umfang von dem Mietzins-Drittel profitieren können.

Der Stadtrat betont, dass die Hilfe nicht auf Gastronomie und Detailhandel beschränkt bleiben soll. Vielmehr sollen sämtliche Firmen, welche die obigen Kriterien erfüllen, Gesuche stellen können.

Stadtrat rechnet mit Kosten von 3 Millionen Franken

Wie lange die Unterstützungsmassnahme gelten soll, ist noch offen. Vermutlich werden die Firmen aber mindestens für die Zeit des zweiten Lockdowns (Dezember 2020 bis März 2021) Ansprüche geltend machen können. Die Stadt rechnet mit Kosten von etwa 3 Millionen Franken. Geprüft werden sollen die Gesuche von einer speziellen Taskforce in der Verwaltung oder von einem externen Büro. Der Stadtrat erwartet hier erheblichen finanziellen und personellen Aufwand, wie er schreibt.

Zuerst braucht's einen Sonderkredit, dann kommt die Referendumsfrist

So weit, so gut – doch einen entscheidenden Schönheitsfehler hat das Ganze: Die Mietzins-Zuschüsse sind nicht im Rahmen einer Soforthilfe möglich, sondern müssen den regulären politischen Prozess durchlaufen. Und das dauert bekanntlich. Zuerst muss der Stadtrat dem Parlament einen Sonderkredit und einen Bericht und Antrag vorlegen. Danach muss die Referendumsfrist abgewartet werden. Geht alles reibungslos, so könnten die ersten Zahlungen im August 2021 getätigt werden. Wie sinnvoll das ist, darüber ist der Stadtrat skeptisch. Er bilanziert: «Dies stellt eine wesentliche Zeitverzögerung dar, weshalb es fraglich ist, ob das Ziel, die wirtschaftlichen Folgen der Geschäftsschliessungen zu mildern, noch erreichbar ist.» Schnelle Hilfe dürfen die notleidenden Unternehmen aber wenigstens vom Kanton erwarten: Die Auszahlung der 40 Millionen Franken Härtefall-Gelder läuft bereits seit Anfang Februar.

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