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Luzern

Stadt Luzern: «Öffentliches Interesse» genügt nicht als Kriterium für einen Abriss

Die strengen Kriterien für Gebäude-Abbrüche innerhalb der Ortsbildschutzzone B sind der Stadt Luzern ein Dorn im Auge. Ein Versuch, diese deutlich zu lockern, scheiterte aber im Stadtparlament.
Bei der Montana-Talstation plant die Hotelfachschule einen Neubau. Doch das Objekt befindet sich in der Ortsbildschutzzone B, was einen Abriss praktisch verunmöglicht. (Bild: Corinne Glanzmann, Luzern, 10. Juli 2017)

Robert Knobel

Ein Neubauprojekt einer Wohnbaugenossenschaft im Geissenstein-Quartier ist seit Jahren blockiert. Genauso geht es dem Vorhaben der Hotelfachschule, die unterhalb des Hotels Montana einen Neubau realisieren will. Diese Fälle haben gemeinsam, dass sie die Ortsbildschutzzone B betreffen. Weil Abbrüche von Gebäuden dort praktisch tabu sind, bleiben die betreffenden Neubauprojekte blockiert.

Schuld daran ist die Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) von 2014. Damals wurden die Abbruch-Bestimmungen verschärft - allerdings völlig unbeabsichtigt. «Das wollte so niemand. Wir haben damals einen Bock geschossen», sagte etwa Nico van der Heiden (SP) im Stadtparlament. Dieses hatte eine Motion der FDP zu behandeln, die eine Lockerung der Abbruch-Bestimmungen in der Ortsbildschutzzone B verlangte. Dass sich etwas ändern muss, darüber herrschte Einigkeit. Trotzdem wurde die Motion mit 23 zu 21 Stimmen abgelehnt. Denn der Mehrheit ging die von der FDP angestrebte Lockerung zu weit. Konkret hatte die Motion gefordert, dass Abbrüche künftig erlaubt werden, wenn das öffentliche Interesse dies rechtfertigt. Motionär Rieska Dommann (FDP) nahm das Schädrüti-Schulhaus als Beispiel. «Dieses steht seit fünf Jahren leer, weil die Stadt bisher keine andere Nutzung gefunden hat. Aber abgerissen werden darf es auch nicht.» Es wäre deshalb in einem grossen öffentlichen Interesse, dass das Areal endlich neu überbaut werden darf.

Störende Objekte sollen weg

Davon wollte die Mehrheit des Parlaments dann aber doch nichts wissen. Auch Baudirektorin Manuela Jost (GLP) sagte: «Wir wollen keine grundsätzliche Lockerung der Schutzbestimmungen.» Statt die Kriterien für die Ortsbildschutzzone B zu ändern, würde man konsequenterweise lieber einzelne Areale aus der Zone herausnehmen, so Jost. Eine leichte Lockerung der Bestimmungen befürwortet der Stadtrat aber sehr wohl - auch um Fälle wie bei der Hotelfachschule künftig zu verhindern. Dort ist das Abriss-Verbot besonders seltsam, da das betreffende Gebäude als architektonisch störend beurteilt wird. Solche «störende» Objekte innerhalb der Schutzzone sollen künftig abgerissen werden dürfen. Als Grundlage zur konkreten Beurteilung sollen unter anderem Bauinventare dienen. Dazu plant der Stadtrat eine Anpassung der BZO.

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