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Luzern

Stadt Luzern: Linke scheitern gleich reihenweise mit Forderungen zur Stadtentwicklung

Reformierte und LUKB können aufatmen: Ihre Bauprojekte sollen trotz Widerstand von SP und Grünen wie geplant realisiert werden. Das letzte Wort zur revidierten Bau- und Zonenordnung (BZO) wird aber das Volk haben.
Das Areal Würzenbachmatte.
Das Gebäude der Luzerner Kantonalbank an der Pilatusstrasse in Luzern.
(Archiv: Pius Amrein)

Robert Knobel

Robert Knobel

Robert Knobel

Um diese Geschäfte geht es in der revidierten Bau- und Zonenordnung:

  • Gemeinnütziger Wohnraum im Würzenbach
  • Schulareal Felsberg im Wesemlin-Quartier
  • Gemeinnütziger Wohnraum in der Rösslimatt
  • Gemeinnütziger Wohnraum beim Areal Urnerhof (Friedental)
  • Aufstockung des LUKB-Hauptgebäudes

Die Stadt Luzern ist wegen der Wohnraum-Initiative verpflichtet, den Anteil an gemeinnützigem Wohnraum auf 16 Prozent zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, wollte der Stadtrat unter anderem die Reformierte Kirchgemeinde dazu verpflichten, auf ihrem Grundstück im Würzenbach Genossenschaftswohnungen zu erstellen:

Nach einer Beschwerde der Reformierten liess der Stadtrat die Pläne fallen. Das wiederum passte SP und Grünen nicht. Denn, so Mario Stübi (SP): «Das Ziel der Initiative ist kaum noch zu erreichen, wenn wir jetzt nicht korrigierend eingreifen.» Der Stadtrat sei zu schnell vor den Reformierten eingeknickt. Auch Mirjam Landwehr (Grüne) findet:

«Wo, wenn nicht auf der Würzenbachmatte, will der Stadtrat den gemeinnützigen Wohnbau fördern?»

Mit dieser Haltung blieben SP und Grüne allerdings allein, wie sich in der Debatte im Luzerner Stadtparlament am Donnerstag zeigte. Ihr Antrag, die Reformierten doch noch zum gemeinnützigen Bauen zu zwingen, scheiterte. Die Bürgerlichen waren erleichtert. Denn in ihren Augen hätte ein Genossenschafts-Zwang einen massiven Eingriff in die Eigentumsfreiheit, ja sogar eine Enteignung bedeutet. Dies wäre umso befremdlicher gewesen, als es sich bei der Reformierten Kirchgemeinde um eine Institution mit «redlichen Zielen» handelt, wie es Rieska Dommann (FDP) ausdrückte. Das sah auch Baudirektorin Manuela Jost (GLP) so:

«Die Reformierte Kirche ist eine Grundeigentümerin mit sozialem Charakter.»

Tatsächlich plant die Kirchgemeinde, auf ihrem Grundstück Alterswohnungen zu bauen. Diese gelten zwar nicht offiziell als «gemeinnützig», sollen aber bei den Mietzinsen deutlich unter dem quartierüblichen Schnitt liegen. Dies ist in der revidierten BZO im Sinne eines Kompromisses festgehalten.

Schulraum statt Genossenschafts-Wohnungen

Die Linken scheiterten auch mit einer weiteren ähnlichen Forderung: Sie betrifft das Schulareal Felsberg im Wesemlin-Quartier. Dort steht zurzeit ein Wohnhaus. Dieses soll irgendwann abgebrochen und durch einen grösseren Neubau mit Genossenschaftswohnungen ersetzt werden. Das zumindest war der ursprüngliche Plan der Stadt. Doch später kam der Stadtrat zum Schluss, das Areal für einen allfälligen Ausbau der Schulanlage frei zu halten. Dagegen opponierte die SP – ebenfalls vergeblich.

Auch in der Rösslimatt neben dem Luzerner Bahnhof pochten die Linken vergeblich auf zusätzlichen gemeinnützigen Wohnraum. Aktuell ist der nördliche und westliche Teil der Rösslimatt der Arbeitszone zugeordnet. Bereits klar ist, dass die Hochschule Luzern einen grossen Teil der geplanten Überbauung belegen wird. Und gemäss Stadträtin Manuela Jost sind die Verhandlungen mit einem weiteren wichtigen Mieter – offenbar ein Dienstleistungsbetrieb – «sehr weit fortgeschritten». Deshalb lehnte das Parlament die linke Forderung ab, auf dem Areal (Baufelder B und C) neben Büroflächen auch gemeinnützigen Wohnraum zu ermöglichen.

Ein kleiner Erfolg in Sachen Förderung des gemeinnützigen Wohnraums konnte hingegen beim Areal Urnerhof (Friedental) erzielt werden. Die Entwicklung des Areals ist zurzeit wegen der unklaren Situation in Sachen Spange Nord blockiert. Doch das Parlament hat dem Stadtrat den Auftrag erteilt, sich beim Kanton für eine rasche Klärung der Lage einzusetzen. Anschliessend soll das Areal für den genossenschaftlichen Wohnungsbau freigegeben werden.

LUKB-Aufstockung: Grüne sprechen von «Willkür»

Ein Dorn im Auge war den Linken ein weiteres Vorhaben im Rahmen der BZO-Teilrevision: Die Aufstockung des LUKB-Hauptgebäudes an der Pilatusstrasse. SP und Grüne störten sich vorallem daran, dass die BZO eigens für die Pläne der Kantonalbank zugeschnitten wurde. Zur Erinnerung: Die Bank plant den Ausbau ihres Hauptsitzes und will das Gebäude um einige Meter auf 26 Meter erhöhen. Die LUKB hatte bereits im Vorfeld klargemacht, dass sie einen Wegzug aus der Stadt in Betracht ziehe, sollten die Pläne nicht bewilligt werden. Für Mirjam Landwehr (Grüne) grenzt die Änderung der BZO an «Willkür» und dient «einzig den Zielen der LUKB».

Wie weit soll man der guten Steuerzahlerin entgegen kommen?

Dass die Anpassung der Kantonalbank nützt, stellte die Bürgerlich-GLP-Mehrheit nicht in Abrede. Doch schliesslich handle es sich bei der LUKB um eine wichtige Steuerzahlerin. Rieska Dommann (FDP): «Es besteht ein grosses öffentliches Interesse, dass die LUKB in der Stadt bleibt.» Und an die Adresse der Linken meinte er: «Wenn ihr ständig neue Ausgaben beschliesst, müsst ihr auch dafür sorgen, dass die Einnahmen entsprechend gesichert sind.» Christian Hochstrasser (Grüne) entgegnete: «Ist Fiskalpolitik wirklich die ideale Grundlage, um Raumplanung zu betreiben?» Jules Gut (GLP) riet den Linken einen Blick ans Rheinknie zu werfen:

«Sogar im tiefroten Basel wurden Umzonungen für Roche und Novartis im Schnellverfahren realisiert. Als Argument dienten dabei die Steuereinnahmen – Geld, das man später für Soziales und für Kultur einsetzen kann.»

Auch Finanzdirektorin Franziska Bitzi (CVP) fand: «Es braucht ein Miteinander von Wirtschaft und Leben in dieser Stadt. Irgendwie muss man die Leistungen ja auch finanzieren.» Die LUKB sei für Luzern so systemrelevant wie CS und UBS für die Schweiz. «Ich bin stolz darauf, dass die LUKB ihren Hauptsitz in der Stadt hat», so Bitzi. Das wird vermutlich auch so bleiben – das Parlament hat die LUKB-Pläne klar gutgeheissen.

Diverse weitere Änderungen der BZO waren weitgehend unbestritten. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Projekte. Den Bericht und Antrag für die BZO-Teilrevision finden Sie hier.

Das letzte Wort wird nun das Volk haben. Das Parlament hat – entgegen dem Antrag des Stadtrats – die BZO-Revision dem obligatorischen Referendum unterstellt. Bei der Urnenabstimmung soll zudem die Umzonung der Würzenbachmatte separat behandelt werden.

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