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Uri

Staatsanwaltschaften beschäftigen sich mit Kredit-Betrug und Verstössen gegen die Covid-19-Vorschriften

In Nidwalden, Uri und Obwalden ist die Anzahl der Fälle bis jetzt überschaubar. Gravierende Verstösse gab es bisher nicht.
Der Obwaldner Oberstaatsanwalt Tobias Reimann. (Bild: PD)

Martin Uebelhart

Der Obwaldner Oberstaatsanwalt Tobias Reimann berichtet von einem abgehandelten Fall von Betrug bei Covid-19-Krediten. «Eine Untersuchung ist noch hängig», so Reimann. Dabei sei es um 15'000 respektive 60'000 Franken gegangen. «Wir konnten die Gelder blockieren, sodass unter dem Strich kein Verlust entstanden ist.»

Daneben hatte sich die Staatsanwaltschaft mit kleineren Covid-Fällen zu beschäftigen. Diese hätten Verstösse gegen die Distanzvorschriften, die Anzahl Leute bei Veranstaltungen oder den Verdacht auf geöffnete Geschäfte trotz verordneter Schliessung, umfasst. «Gravierend war keiner der Fälle», hält Reimann fest. Sie könnten per Strafbefehl erledigt werden respektive seien auf diese Weise erledigt worden. Derzeit seien ihm keine zusätzlichen polizeilichen Ermittlungsverfahren bekannt.

Bussen in der Höhe von bis 10'000 Franken möglich

Im Kanton Uri sind derzeit elf Verfahren in Zusammenhang mit der Coronapandemie hängig, wie Oberstaatsanwalt Thomas Imholz auf Anfrage sagt. Imholz sagt:

«Fünf der Verfahren betreffen mutmasslichen Betrug bei Covid-19-Krediten mit einer zurzeit noch nicht näher bekannten Deliktssumme.»

Bei den restlichen Verfahren geht es um Betriebe, die trotz verfügter Schliessung geöffnet hatten oder betriebliche Vorschriften nicht umgesetzt haben sowie um Personen, die trotz Quarantäne zur Arbeit erschienen sind, keine Gesichtsmaske getragen oder andere Verstösse gegen die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» begangen haben. Solche Verstösse gegen Coronabestimmungen des Bundes und der Kantone können Geldstrafen beziehungsweise Bussen in der Höhe von bis zu 10'000 Franken nach sich ziehen.

Aufgrund der neuen Regelung für die Möglichkeit von Ordnungsbussen bei Nichteinhalten der Maskenpflicht erwartet Imholz keine grosse Zunahme der Fälle.

«Zur Staatsanwaltschaft kommen jene Fälle, die eine Ordnungsbusse nicht akzeptieren oder nicht bezahlen.»

Bei der Bussenpraxis sei Augenmass gefragt. Es sei aber nicht so, dass die Polizei losziehe und möglichst viele Bussen verteile, so Imholz.

Drei Verfahren gegen vier Beschuldigte wegen mutmasslichen Coronakredit-Betrugs sind derzeit im Kanton Nidwalden hängig. «Dabei geht es um Schadenssummen zwischen 25'000 und 70'000 Franken», sagt Oberstaatsanwalt André Wolf auf Anfrage. Einige wenige Anzeigen habe es wegen Nichteinhaltens der Maskenpflicht, der Abstandsregeln, der Quarantänepflicht und des Versammlungsverbots für mehr als fünf Personen gegeben. Untersucht würden auch Fälle, in denen Firmen angeordnete Schliessungen nicht eingehalten hätten.

Ordnungsbussen anstatt Strafbefehl

Die auf den 1. Februar hin eingeführte Möglichkeit etwa Verstösse gegen die Maskenpflicht mittels einer Ordnungsbusse zu ahnden, erleichtere die Bearbeitung solcher Fälle vor Ort durch die Polizei, so Wolf. Zuvor seien diese Verstösse bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht worden. «Das hatte dann entsprechend einen Strafbefehl mit einer Busse und den Verfahrenskosten zur Folge, wenn sich der Sachverhalt erhärtet hatte», erklärt der Oberstaatsanwalt. Für die Staatsanwaltschaft würden die Ordnungsbussen keine grosse Entlastung bedeuten:

«Es waren wirklich nur sehr wenige Fälle, die eine Anzeige nach sich zogen.»

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