Willisau

Staatsanwaltschaft büsst Bauern, weil auf seinem Boden beim Dreschen Schäden entstanden sind – das Bezirksgericht spricht ihn frei

Ein Landwirt ist für unsachgemässe Bodenbewirtschaftung mit einer Busse von 300 Franken bestraft worden. Dagegen setzte er sich erfolgreich zur Wehr.
Trotz witterungsbedingt schwieriger Bodenverhältnisse hat ein Bauer in einer Luzerner Landgemeinde Mitte August 2021 ein Lohnunternehmen beauftragt, Weizen auf seinem Land zu dreschen.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
377.-