Willisau

Staatsanwaltschaft büsst Bauern, weil auf seinem Boden beim Dreschen Schäden entstanden sind – das Bezirksgericht spricht ihn frei

Ein Landwirt ist für unsachgemässe Bodenbewirtschaftung mit einer Busse von 300 Franken bestraft worden. Dagegen setzte er sich erfolgreich zur Wehr.
Trotz witterungsbedingt schwieriger Bodenverhältnisse hat ein Bauer in einer Luzerner Landgemeinde Mitte August 2021 ein Lohnunternehmen beauftragt, Weizen auf seinem Land zu dreschen.

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