Die SP will nun unter anderem vom Stadtrat wissen, wie die grundsätzliche Praxis der Stadt bezüglich Demobewilligungen bei Kundgebungen und gleichzeitigen Gegenkundgebungen lautet. Weiter schreibt die SP, es sei bereits im Vorfeld bekannt gewesen, dass «Personen und Gruppierungen aus dem rechtsextremen Milieu» an der Demonstration mitmarschieren würden. In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, wie diese Kenntnis die Erteilung und Ausgestaltung der Demonstrationsbewilligung beeinflusste.
Fragen zu den Auflagen für die Bewilligung
In den weiteren Fragen geht es vor allem um die Details zu Auflagen für die Demobewilligung. So wurden gemäss Kenntnis der Interpellantinnen in der Vergangenheit Laufkundgebungen samstags erst nach Ladenschluss bewilligt. Für den vergangenen 31. Juli wurde jedoch eine Laufdemobewilligung ab 14 Uhr vom Mühlenplatz zum Inseli bewilligt. In diesem Zusammenhang fragt die SP nach den Gründen, warum die Stadt in diesem Fall eine Bewilligung für eine Laufkundgebung, die zeitlich vor Ladenschluss begann, bewilligt habe. «Inwiefern ist diese Demobewilligung kohärent mit der bisherigen Praxis und der geltenden Rechtssprechung?», so die SP.
Zuletzt möchte die SP wissen, unter welchen Bedingungen sich der Stadtrat vorstellen könnte, zukünftig noch einmal eine Kundgebung von Coronamassnahmen-Kritikern «inklusive Personen und Gruppierungen aus dem rechtsextremen Milieu» in der Stadt Luzern zu bewilligen. (mim)