notifications
Luzern

SP Luzern kämpft für Fahrgutscheine

Die Kriterien für den Bezug von Tixi-Taxi-Bons haben sich im Kanton Luzern 2017 verschärft. In einem Vorstoss macht sich die SP stark dafür, wieder den Standard von 2016 einzuführen – und hofft auf noch etwas mehr.
Von den Tixi-Taxis sollen im Kanton Luzern wieder mehr Personen profitieren, fordert die SP. (Bild: Manuela Jans-Koch, 17. Februar 2017)

Martina Odermatt

Den öffentlichen Verkehr zu benutzen, ist für Menschen mit Behinderung oft sehr mühsam bis unmöglich. Um Ihnen trotz ihrer körperlichen Einschränkung ein selbstbestimmtes und mobiles Leben zu ermöglichen, gibt es im Kanton Luzern Tixi-Taxi-Bons; Gutscheine für Taxifahrten.

Voraussetzung für die Berechtigung zu solchen Bons ist der Bezug einer Hilflosenentschädigung. Mobilitätsbehinderte Menschen, die keine solche Entschädigung erhalten, profitieren auch nicht von den Bons. Das hat der Kanton 2017 als Sparmassnahme beschlossen. Weiter erhalten auch Senioren, die erst nach dem Eintritt ins Rentenalter Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung erhalten, keine Bons. Das war die Folge einer Sparmassnahme für das Jahr 2017.

Stagnierender Betrag gleicht Sparmassnahme

Die SP Kanton Luzern setzt sich nun mit einer dringlichen Anfrage an die Luzerner Regierung für eine Verbesserung der Lage ein. Denn im Aufgaben- und Finanzplan 2019-2022 sind jährlich 800'000 Franken für diese Dienstleistung budgetiert. Da die Zahl der Bezugsberechtigten stetig zunehme, der budgetierte Betrag aber stagniere, gleiche dies einer weiteren Sparmassnahme. «Bei einer steigenden Anzahl Bezugsberechtigten bedeutet dies, dass die Bezugskriterien weiter verschärft werden müssen oder der Anspruch pro Person gekürzt wird», heisst es in einer Mitteilung der Partei. «Im Kanton Luzern werden Notlösungen zur Normalität, dagegen wehren wir uns», wird Kantonsrätin Sara Agner (Dagmersellen) zitiert. Und sie hält fest: «Beim Fahrdienst geht es nicht um Good Will. Mobilität ist ein Grundbedürfnis von allen Leuten.» Deshalb setze sich die SP dafür ein, dass für die Tixi-Taxi-Bons wieder die Bezugskriterien von 2016 gelten, und zusätzlich auch die mobilitätsbehinderten Senioren, die nach dem Rentenalter eine Hilfsentschädigung erhalten, von den Bons profitieren können.

Ähnlich sieht dies Hanne Müller vom Behindertenforum Zentralschweiz. «Es geht nicht darum, uns ein Geschenk zu machen, sondern um Gleichstellung gegenüber ÖV-Benutzern ohne Behinderung, welche je nach Abo so viel und so weit vergünstigt fahren können, wie sie möchten», hält Müller fest. Mit den 150 Franken pro Person und Monat könne man sich ungefähr drei bis vier Fahrten leisten. «Zur Bewältigung des Alltags und für Freizeitaktivitäten wären jedoch zehn bis zwölf Fahrten pro Monat nötig», sagt sie. Auch sei es wichtig, dass der Kanton Luzern endlich mobilitätseingeschränkte Senioren in diese Kategorie einschliesse. «Der Kanton Luzern ist der einzige Kanton, der dies nicht tut.» Die Forderungen der SP und Hanne Müller dürften es allerdings schwer haben, auch wenn sie von FDP und CVP vereinzelt Rückendeckung bekommen dürften. «Es wird schwierig, im Kantonsrat eine Mehrheit zu finden. Doch die Öffentlichkeit muss wissen, welche Folgen die Entscheide im Kantonsrat haben», sagt Agner.

Kommentare (0)