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Zug

Sozialamtleiterin Jris Bischof im Interview: «Betreuung muss individueller werden»

Was tägliches Pizzaessen mit den Herausforderungen sozialer Institutionen zu tun hat, erklärt die Leiterin des kantonalen Sozialamts.
Die Leiterin des kantonalen Sozialamts, Jris Bischof, in ihrem Büro. (Bild: Stefan Kaiser, (Zug, 2. Dezember 2019))

Zoe Gwerder

Der Kanton Zug hat die Leistungsvereinbarungen mit seinen sechs sozialen Einrichtungen, –Zuwebe, Maihof, Consol, Phönix, Schmetterling und Eichholz – erneuert. Diese umfassen Plätze für insgesamt rund 1000 Menschen mit Beeinträchtigung und gelten bis Ende 2022. Jährlich bezieht der Kanton demnach Leistungen für bis zu 28 Millionen Franken. Wie die Leiterin des kantonalen Sozialamtes Jris Bischof im Interview erklärt, wird die Zukunft einigen Wandel bringen.

Welchen Stellenwert haben diese Verträge mit den sozialen Institutionen für den Kanton Zug?Jris Bischof: Grundsätzlich muss man sagen: Jeder Mensch mit Behinderung aus dem Kanton Zug hat Anspruch auf einen Platz. Wir könnten die Plätze individuell einkaufen, doch die Leistungsvereinbarungen geben mehr Verbindlichkeit und Sicherheit für die Organisationen. Wie werden Qualität und die Verwendung der Gelder kontrolliert?Die Qualität und die Verwendung der Gelder werden unterschiedlich geprüft, da sie auf zwei verschiedenen Grundlagen basieren. Die Prüfung der Qualität nehmen wir im Rahmen der Bewilligung der Institution vor. Hierzu führen wir bei allen Institutionen – auch bei Einrichtungen ohne Leistungsvereinbarungen – alle zwei Jahre Aufsichtsbesuche durch und sprechen mit Angestellten und den Klienten. Die Institutionen, von denen wir Leistungen einkaufen, müssen zudem unter anderem ihren Jahresbericht, den detaillierten Revisionsbericht aber auch die Prüfberichte zum Qualitätsmanagement dem Kanton vorlegen. Um zu kontrollieren, ob die Gelder auch wie vereinbart eingesetzt werden, findet jährlich ein Controlling-Gespräch mit den Institutionen statt.Hat sich der Umfang der angebotenen Plätze für die nächsten drei Jahre verändert?Die Zahl der benötigten Plätze steigt stetig. Dies ist jedoch vor allem auf das Bevölkerungswachstum zurückzuführen. Für die kommenden drei Jahre wurden 30 Plätze zusätzlich bewilligt. Im Gegensatz zum Asylwesen, bei welchem sich die Lage innert kürzester Zeit verändern kann, gibt es bei den benötigten Plätzen für Menschen mit Behinderung nicht allzu grosse Überraschungen. Gemeinsam mit den Sonderschulen und den Institutionen können wir daher gut einschätzen, wie wir in die Zukunft aufgestellt sein müssen.Konnten bisher immer ausreichend Plätze angeboten werden, trotz der angespannten Situation auf dem Immobilienmarkt?Natürlich ist der ausgetrocknete Immobilienmarkt im Kanton Zug eine Herausforderung für die Institutionen. Als Akteure im freien Markt lag und liegt es aber in ihrem Interesse, auch unter diesen anspruchsvollen Rahmenbedingungen ausreichend Plätze anzubieten. Entsprechend gab es bisher nie Engpässe.Haben sich die Arten der Behinderungen verändert?Aufgrund der Pränataldiagnostik – also dem Untersuch des Embryos auf mögliche Behinderungen – gibt es tatsächlich bestimmte Behinderungsformen, die weniger auftreten. Gleichzeitig gibt es aber auch solche, die zunehmen. Beispielsweise, weil zu früh geborene Kinder immer früher auf die Welt kommen – jedoch oft mit Beeinträchtigungen.Die Medizin trägt dazu bei, dass Menschen, auch solche mit Behinderungen, länger leben. Wie wirkt sich dies auf den Platzbedarf in den Institutionen aus?Da auch der Rest der Gesellschaft älter wird und fitter bleibt, können Eltern ihre erwachsenen Kinder mit Behinderung länger betreuen. Geändert hat sich hingegen die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Während vor Jahren in der Privatwirtschaft eher auch Personen eingesetzt wurden, die weniger leistungsfähig sind, ist dies heute für viele Unternehmen nicht mehr denkbar.Wie sehen sie die Zukunft der Betreuung von Menschen mit Behinderung?Egal ob mit oder ohne Behinderung hat die junge Generation andere Vorstellungen vom Leben als meine Generation oder die Generation vor mir. Viele möchten so selbstständig wie möglich leben; sie können und wollen sich ein Leben in einer stationären Einrichtung nicht vorstellen.Was bedeutet das für die sozialen Institutionen?Sie werden neue Formen der Betreuung finden und anbieten müssen. Mit der UNO-Behindertenrechtskonvention, die besagt, dass jeder Mensch ein Recht auf Selbstbestimmung hat, muss die Betreuung individueller werden. Bildlich gesprochen hat man früher «das Haus» angeschaut – jetzt und in Zukunft wird der Fokus auf den Bedürfnissen des Menschen liegen.Ein Beispiel?Wenn in einem Wohnheim eine Bewohnerin täglich zum Mittagessen eine Pizza will, hat sie eigentlich auch das Recht auf eine solche. Klar kann das Personal sie aufklären, dass tägliches Pizzaessen nicht gesund ist. Selbstbestimmung heisst aber auch Eigenverantwortung, da müssen die Profis noch an ihrer Haltung arbeiten. Bleibt die Frau bei ihrem Pizza-Wunsch, müsste eigentlich täglich neben den regulären Mahlzeiten auch eine Pizza für sie organisiert werden. Diese individuellen Ansprüche kann eine stationäre Einrichtung nicht vollumfänglich gewährleisten, entsprechend wäre zu prüfen, ob diese Frau alleine oder in einer WG wohnen könnte.Wo liegen die grossen Herausforderungen, bei der Umsetzung dieses Ziels?Veränderungen benötigen in Institutionen, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten, immer genügend Zeit. Und nach meiner Erfahrung werden wohl insbesondere die Sozialpädagogen lernen müssen, sich zurückzunehmen und mehr in die Selbstbestimmungskräfte er Bewohnerinnen zu vertrauen. Die Leute sollten weniger «behütet» werden. Bei gewissen Institutionen wird der Wandel fast von alleine stattfinden, andere werden wir in diesem Prozess wohl etwas stärker begleiten und unterstützen müssen, dass auch diese neue Wege ausprobieren und beschreiten.
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