Kanton Uri

Solarpflicht beginnt bei 300 Quadratmetern Gebäudefläche

Der Landrat hat den Volkswillen umgesetzt und die angepasste Energieverordnung genehmigt.
Bereits heute nutzen zahlreiche Hausbesitzerinnen und -besitzer die Kraft der Sonne zur Energiegewinnung.
Foto: Urs Flüeler/Keystone (Bürglen, 16. 8. 2024)

Am Mittwoch befasste sich der Landrat mit einer Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes sowie einer Anpassung der Energieverordnung. Im September 2024 war die Verordnung in einer Referendumsabstimmung gescheitert. Den Hauptkritikpunkt des Referendumskomitees, die «unverhältnismässige Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie» ab 100 Quadratmetern anrechenbarer Gebäudefläche, hat die Regierung aufgenommen und die Schwelle bei 300 Quadratmetern angesetzt. Diesen Wert sieht auch die Bundesgesetzgebung vor.

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