Am Mittwoch befasste sich der Landrat mit einer Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes sowie einer Anpassung der Energieverordnung. Im September 2024 war die Verordnung in einer Referendumsabstimmung gescheitert. Den Hauptkritikpunkt des Referendumskomitees, die «unverhältnismässige Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie» ab 100 Quadratmetern anrechenbarer Gebäudefläche, hat die Regierung aufgenommen und die Schwelle bei 300 Quadratmetern angesetzt. Diesen Wert sieht auch die Bundesgesetzgebung vor.
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