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Luzern

Sohn der Freundin sexuell missbraucht: Straftäter ficht Urteil an

Ein Schweizer hat sexuelle Handlungen mit dem Sohn seiner Freundin vorgenommen. Der Beschuldigte hat Beruf eingelegt

Ein heute 49-jähriger Luzerner wird beschuldigt, den Sohn seiner Freundin missbraucht zu haben. Mit dem Buben soll er von August 2014 bis August 2016 «in dessen neuntem und zehntem Altersjahr» mehr als 200 Mal sexuelle Handlungen verübt haben (Artikel vom 29. Mai).

Bei Hausdurchsuchungen und auf Mobiltelefonen des Beschuldigten kamen viele Fotos und Videos von nackten Minderjährigen zum Vorschein, auf dem Film- und Bildmaterial war teils auch der Bub zu sehen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Diesem Antrag folgt das Kriminalgericht und spricht den Mann unter anderem der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der mehrfachen Pornografie schuldig. Aus dem nun veröffentlichten Urteil geht zudem hervor, dass ihm zusätzlich eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 900 Franken verhängt wird. Ferner hat der Mann dem Buben eine Genugtuung von 15000 Franken zu zahlen und Verfahrenskosten von über 35000 Franken zu tragen. Der Beschuldigte hat Berufung eingelegt. Der Fall kommt nun ans Kantonsgericht.

Gutachter hat Pädophilie diagnostiziert

Während der Verhandlung am Kriminalgericht im Mai gab sich der Beschuldigte uneinsichtig. Im Urteil heisst es: «Es kann vorweggenommen werden, dass die Art und Weise, wie der Beschuldigte die Vorwürfe bestreitet, unplausibel und absolut unglaubhaft ist.» Seine Aussagen seien von «Inkonstanz und Widersprüchlichkeit» gezeichnet.

Der Beschuldigte ist wegen Verbreitung und Erlangung von harter Pornografie vorbestraft. Ein Gutachter hat dem Mann 2017 unter anderem eine Persönlichkeitsstörung und eine Pädophilie attestiert. Daher soll die Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Es erscheine «sehr zweifelhaft», ob sich eine Behandlung im ambulanten Rahmen erfolgreich durchführen liesse. Der Beschuldigte will davon nichts wissen. Sowohl die Diagnose der Pädophilie wie auch das Gutachten sei «ein Blödsinn».

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