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Luzern

Sogar skeptisches Initiativkomitee kann mit neuem Parkplatzreglement leben

Das Komitee «für genügend Parkplätze im Eigenheim» zieht seine Initiative zurück. Aber nur, wenn das Reglement in der überarbeiteten Version durchkommt – und mit einem SVP-Antrag.
(Bild: Walter Schwager)
Ein Neubau in Horw – das Parkplatzreglement regelt, wie viele Parkplätze hier realisiert werden dürfen. (Bild: hor)

Roman Hodel

Roman Hodel

Einstimmig hatte der Horwer Einwohnerrat vor sechs Wochen Ja gesagt zum neuen Parkplatzreglement. Es regelt gesetzlich, wie viele Parkplätze auf privatem Grund errichtet werden müssen oder dürfen. Seither hat der Gemeinderat einige vom Parlament beanstandete Punkte überprüft und teilweise angepasst. Nun liegt der überarbeitete Entwurf vor. Darüber befinden wird das Parlament diesen Donnerstag in der zweiten Lesung. Die Zeichen für ein erneutes Ja stehen dem Vernehmen nach gut.

Mit dem Reglement leben kann nicht zuletzt auch das Bürgerkomitee «für genügend Parkplätze im Eigenheim», das 2019 eine Gemeindeinitiative mit dieser Forderung eingereicht hatte. Das Komitee hat sich im Februar mit der Exekutive getroffen und ebenfalls seine Wünsche deponiert. Zwar macht Komiteesprecher Patrick Müller kein Hehl daraus, dass sie «am liebsten gar keine Einschränkungen beim Bau von Parkplätzen hätten». Doch ihnen sei klar, dass gerade an zentralen Lagen Regulierungen wohl nötig sind. Müller sagt:

«Der Gemeinderat ist uns da und dort entgegengekommen, deshalb können wir im Gegenzug die eine oder andere Kröte schlucken.»

Das sind andere Töne als noch im Februar. Da sprach Müller bezüglich Reglement noch von einem «Bürokratiemonster».

  • «Sofern es die örtlichen Verhältnisse und die bestehende Leistungsfähigkeit des Strassennetzes zulassen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Abstellplätze über dem Sollbedarf bewilligen.» Dieser Satz bleibt. Gestrichen hat der Gemeinderat jedoch den Zusatz: «Dies gilt auch für Besucherparkplätze bei Einfamilienhäusern.» Das Komitee hatte moniert, dass die Definition Einfamilienhäuser zu eng gefasst sei. Der Gemeinderat beantragt nun, den Zusatz gleich wegzulassen, womit dieser Punkt ganz offen formuliert ist.
  • Gestaltung Aussenparkplätze. Diese sind laut Reglement «wenn möglich in das Gebäude zu integrieren», respektive in die Umgebung einzupassen, beispielsweise zu begrünen. Nicht mehr enthalten ist der Zusatz, wonach offene Parkplätze zu überdachen sind, wenn dies technisch und finanziell machbar ist.
  • Folgender Satz bleibt stehen: «Als Abstellplatz gilt die Fläche, die für das Parkieren eines Fahrzeugs geeignet und bestimmt ist.» Nicht ins Reglement übernommen wird hingegen folgender Ergänzungsvorschlag des Komitees: «Nicht als Abstellplatz gelten Abstellflächen für Liebhaberfahrzeuge, Oldtimer oder Anhänger.» Der Gemeinderat will dies aus Gründen der Handhabung nicht.
  • Mobilitätskonzept. Der Gemeinderat fordert im Reglement weiterhin ein solches, sofern eine Überbauung einen Sollbedarf von mehr als 30 Parkplätzen hat. «Ein Mobilitätskonzept kann kurz und knapp sein und auf wenigen Seiten dargestellt werden», findet die Exekutive. Das Komitee will das Konzept erst ab 50 Plätzen.
  • Mehr Velo-Abstellplätze pro Wohnung? Der Gemeinderat hat diesen Punkt im Auftrag des Parlaments geprüft und findet, dass ein Platz pro Zimmer wie gehabt reicht. «Zudem haben Bauherrschaften, welche eine autoarme Siedlung zum Ziel haben, die Möglichkeit, im Mobilitätskonzept Ausgleichsmassnahmen in Form eines vergrösserten Angebots an Zweiradabstellflächen festzulegen.»

Das Bürgerkomitee blickt nun mit Spannung Richtung zweite Lesung. So hofft es laut Müller darauf, dass doch noch eine klare Definition für Abstellplätze im Reglement Eingang findet. Einen entsprechenden Antrag wird die SVP im Einwohnerrat stellen, wie Co-Präsident Reto von Glutz bestätigt. Genehmigt das Parlament das Reglement so wie es vorliegt und inklusive SVP-Antrag, wird gemäss Müller die Initiative zurückgezogen. Diese möchte der Gemeinderat ohnehin für ungültig erklären, weil sie kantonalem Recht widerspricht. Müller sagt aber:

«Falls das Reglement noch im grossen Stil abgeändert werden sollte, würden wir mit allen Mitteln dagegen opponieren, die Ungültigkeitserklärung anfechten und eine neue Initiative lancieren.»

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