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Zug

So wird die Kinderbetreuung in den Zuger Gemeinden kontrolliert

Kitas und Mittagstische werden von den Behörden mindestens alle zwei Jahre überprüft.
Kinder verpflegen sich beim Mittagstisch im Schulhaus Oberwil in der Stadt Zug. (Bild: Maria Schmid (7. September 2017))

Fabian Gubser

Nach den mutmasslichen Missständen in den Kinderkrippen der Kette Globegarden stellte sich kürzlich die Frage, ob die Kontrollinstrumente versagt haben. Die Kette fiel auch im Kanton Zug negativ auf. Dabei sah die Stadt Zug keinen Handlungsbedarf (Ausgabe vom 21. Dezember 2019). Wie sieht aber die Kontrolle der Kinderbetreuung in anderen Gemeinden aus?

Thomas Bonati ist Abteilungsleiter Soziales und Gesundheit bei der Gemeinde Cham. Er sagt, dass die Kontrollen der acht Kitas mit zirka 200 Plätzen einmal pro Jahr anhand unangemeldetem Besuch und zweimal pro Jahr mittels Kinder- und Personallisten stattfinden. Zwei Themen stehen dabei jeweils im Mittelpunkt: einerseits der Betreuungsschlüssel. Das heisst: Sind durchgehend genügend Betreuungspersonen da? Andererseits sei dies die Grösse und Zusammensetzung der Gruppen: Entspricht die geführte Gruppe den gesetzlichen Bestimmungen? Wobei berücksichtigt werden muss, dass beispielsweise Babys Anrecht auf eine engere Betreuung haben.

Wenige Beanstandungen in den Chamer Kitas

Bei Auffälligkeiten werde man aktiv, erklärt Bonati: Beispielsweise musste in der Vergangenheit eine Kita phasenweise enger begleitet werden. Insgesamt zählte man aber in den letzten Jahren nur «eine Handvoll» Beanstandungen. Bezüglich des pädagogischen Stils habe man aber kaum Handhabung. Laut kantonaler Kinderbetreuungsverordnung muss lediglich ein pädagogisches Konzept vorhanden sein. Hierbei haben primär die Eltern zu beurteilen, ob das Konzept ihnen zusagt oder nicht, so Bonati.

Wenn sich das Personal an den Arbeitsbedingungen wie etwa dem Lohn oder dem Führungsstil störe, sei jedoch nicht die Gemeinde zuständig, so Bonati. Ausser, wenn sich dies auf das Kindeswohl auswirke: So sei beispielsweise eine grosse Fluktuation bei den Mitarbeitern natürlich nicht im Sinne der Kinder.

Katrin Simenc von der Abteilung Soziales und Gesundheit in Risch sagt, dass die Kontrolle von Kitas laut Gesetz so oft als nötig, mindestens aber alle zwei Jahre durchgeführt werden. «Beanstandungen betreffen am ehesten die Ausbildung des Personals», sagt Simenc. «Diese werden von den Anbietern jeweils rasch behoben.» In der Gemeinde gibt es sieben Kitas.

So sieht die Aufsicht bei der Betreuung am Mittag aus

Ein Angebot, bei dem die Aufsicht bisher wenig thematisiert wurde, ist die schulergänzende Betreuung. In der Stadt Zug wird diese an fünf Standorten durch die Stadt selber betrieben. Mittags stehen ungefähr 500, nachmittags 300 Plätze zur Verfügung. Die Aufsichtsbesuche finden jährlich statt, erklärt der zuständige Sozialvorsteher Urs Raschle. Dabei werden die Anzahl Kinder, der Betreuungsschlüssel und der Ausbildungsstand der Mitarbeitenden überprüft. «Bei den Besuchen geht es aber auch darum, die Sicherheit in den Räumlichkeiten, die Hygiene und das Wohlbefinden der Kinder zu beurteilen.»

Kleinere Beanstandungen werden schriftlich festgehalten, eine Frist für die Wiederherstellung gesetzt und die Umsetzung überprüft. «Grössere Beanstandungen werden dem Stadtrat gemeldet und entsprechende Massnahmen mit Fristen verfügt.» Deren Umsetzung werde auch überprüft, so Raschle.

«In den vergangenen Jahren mussten keine grösseren Abweichungen festgestellt werden, ausser einzelne, vorübergehende Überbelegungen.» Grund dafür: familiäre Ausnahmesituationen oder «soziale Indikation». Letzteres bedeutet, dass ein Kind daheim nicht oder ungenügend betreut wird oder dass die Betreuung am Nachmittag wegen der sprachlichen Förderung oder Integration sinnvoll ist. Diese Überbelegungen wurden der zuständigen Fachstelle im Voraus gemeldet.

«Vorübergehende eins bis zwei Kinder mehr ist vertretbar», sagt Raschle. Dies, weil die Mittagsbetreuung effektiv 30 bis 40 Minuten dauere, dann müssten die ersten Kinder gehen. Ähnlich sei es am Nachmittag, wo nicht immer alle angemeldeten Kinder anwesend seien: Einige sind in der Schule oder gehen einem Hobby nach und verlassen die Betreuung zu unterschiedlichen Zeiten. Raschle sagt auch: «Es gab kleinere Abweichungen, die jedoch Ausnahmen waren und schnell behoben werden konnten.»

Der Betreuungsschlüssel ist auch anderswo im Fokus

In Baar umfasst die schulergänzenden Betreuung, anders als in der Stadt Zug, auch den Morgen vor Schulbeginn. Das Angebot an fünf Standorten ist «nachfrageorientiert», jeder, der möchte, erhält also einen Platz. «Das ist einzigartig im Kanton», sagt Clemens Eisenhut, Abteilungsleiter Soziales und Familie. Zurzeit gibt es an den Mittagstischen ungefähr 325 Plätze.

Eisenhut erklärt, dass er jedes Jahr für eine Kontrolle die Standorte besuche. Dabei achte er besonders auf die Infrastruktur, die Verpflegung, die Betreuung und die Qualifikation des Personals. Letztere empfindet er als «sehr engagiert und kompetent». Dieses Jahr habe es nur eine Beanstandung gegeben: Bei einem Standort benötigte es an einem bestimmten Tag eine zusätzliche Betreuungsperson. Die Schule habe dies aber bereits vor dem Besuch schon erkannt und die Umsetzung geplant. Davon abgesehen habe es in den letzten Jahren keine Beanstandungen gegeben – ausser dem Mittagessen. Eine damals neu ausgewählte Berner Firma konnte das Essen nicht in der gewünschten Qualität liefern. Seither kocht die Zuwebe für die Kinder «zu bester Zufriedenheit».

Bezüglich der Infrastruktur räumt Eisenhut ein, dass diese nicht ideal sei, aber den gesetzlichen Ansprüchen genüge. Keine der Anlagen sei ursprünglich für ihren jetzigen Zweck gebaut worden, beispielsweise fehlten Ruheräume. Doch die Gemeinde werde im Rahmen aktueller Bauprojekte in den kommenden Jahren sukzessive passende Räume erstellen.

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