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Energiemangel

So will der Kanton Zug Strom sparen

Energie sparen ist das Gebot der Stunde. Nach dem Bund hat nun auch der Kanton Zug Sparmassnahmen beschlossen. Diese werden ab dem 10. Oktober umgesetzt.

Sie sind im Auftrag der Zuger Regierung mit der Ausarbeitung der Umsetzung der Massnahmen bei einer allfälligen Energiemangellage beschäftigt (von links) Stephan Schleiss (stellvertretender Sicherheitsdirektor), Silvia Thalmann-Gut (Volkswirtschaftsdirektorin) und Florian Weber (Baudirektor).
Bild: Mathias Blattmann (Zug, 5. Oktober 2022)

«Der Kanton Zug und seine Verwaltung wollen ein Vorbild sein, was das Sparen von Energie betrifft.» Das sagt Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann. Sie ist Mitglied eines regierungsrätlichen Dreiergremiums, das den Kanton auf eine allfällige Energiemangellage vorbereiten soll. Diese Vorbereitung und die daraus resultierenden Massnahmen folgen vier Phasen, die der Bund bereits definiert hat. Konkret befindet sich der Kanton Zug in der ersten, der Sparphase.

Dem Dreiergremium gehören neben Silvia Thalmann Baudirektor Florian Weber und der stellvertretende Sicherheitsdirektor Stephan Schleiss an. Laut Silvia Thalmann gehe es in der ersten Phase darum, der Bevölkerung aufzuzeigen, dass alles, was jetzt an Energie gespart werde, später im Winter – in den härteren Monaten von Dezember bis und mit Februar – mithelfe, nicht zu drastischen Massnahmen wie Netzabschaltungen oder Gaskontingentierungen greifen zu müssen, um durch den Winter zu kommen.

Mehr Wasser im Stausee bedeutet mehr Sicherheit

Sie erklärt, wie das funktioniert. Sind in den härteren Wintermonaten die Stauseen gut gefüllt, kann auch mehr benötigter Strom produziert werden. Brauchen wir den Strom jetzt, leeren sich die Stauseen und man wisse aktuell nicht, ob sie sich bis in die Wintermonate wieder mit genügend Wasser füllen. «Deshalb müssen wir jetzt Energie sparen», so Thalmann.

Baudirektor Florian Weber erklärt, wie der Kanton Zug konkret vorgehen wird: «Für die kantonalen Gebäude haben sich verschiedene Energiesparmassnahmen wie zum Beispiel eine Begrenzung der Raumtemperatur auf 20 Grad Celsius, Absenken der Heizkurve am Wochenende, an Feiertagen und in der Nacht, Ausserbetriebnahme gewisser Warmwasser-Zapfstellen, Ausschaltung nicht genutzter Arbeitsgeräte sowie Reduktion des Verwaltungsbetriebs zwischen Weihnachten und Neujahr als rasch umsetzbar, verhältnismässig sowie wirksam herausgestellt.»

Diese Massnahmen orientieren sich an den Appellen des Bundes und der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren. Umgesetzt werden die Massnahmen ab dem 1. Oktober.

Letztes Mittel: Das Abschalten von Netzwerken

Das Sagen hat analog zur Covid-Pandemie grundsätzlich der Bundesrat. Er beschliesst weitergehende Massnahmen laut seinem Vier-Phasen-Plan, sollte die erste Phase, das Sparen von Energie nicht den erwarteten Effekt bringen. «In einer zweiten Phase», so Regierungsrat Stephan Schleiss, «kann der Bundesrat die Benutzung nicht zwingender Energieverbraucher wie Saunen oder Leuchtreklamen einschränken oder verbieten.»

Eine weitere Phase betrifft dann die Kontingentierung der Energie und «ultima ratio wäre das Abschalten der Netzwerke für eine gewisse Dauer».

Deshalb sei es, betont das Dreiergremium unisono, absolut notwendig, jetzt Energie zu sparen. Unter anderem auch, um das benachbarte Ausland, von dessen Stromlieferungen auch die Schweiz abhängig ist, zu schonen. Denn damit würden diese in die Lage versetzt, ebenfalls Reserven für eine Energieproduktion später im Winter anzulegen. Diese Massnahme böte einigermassen Gewähr dafür, zwar nicht unbedingt ganz ungeschoren, aber einigermassen sicher durch den Winter zu kommen.

Die Regierung ist also willens, Energie zu sparen. Sie appelliert an die Solidarität aller und lädt die Gemeinden, Bevölkerung und Wirtschaft ein, es ihr gleich zu tun, damit die Schweiz eine Mangellage abwenden kann.

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