notifications
Luzern

Sieben Jahre Haft in grossem Betrugsfall

Das Kantonsgericht verurteilt einen deutschen Staatsangehörigen wegen zahlreicher Vermögensdelikte zu einer unbedingten Haftstrafe von sieben Jahren. Zudem muss er dem Staat 7 Millionen Franken zahlen.

Der Beschuldigte verübte in den Jahren 2008 bis 2016 zahlreiche Vermögensdelikte mit einem Deliktsbetrag von rund 9,2 Millionen Franken. Dabei ging der Beschuldigte ausgesprochen systematisch und professionell vor. Er konzentrierte sich auf finanzstarke Einzelpersonen, zu denen er in aufwendiger Weise ein Vertrauensverhältnis aufbaute. Anschliessend führte er sie unter Missbrauch dieses Vertrauens gezielt in die Irre, um sie zur Überweisung grosser Geldbeträge an ihn oder von ihm beherrschte Gesellschaften zu veranlassen. Diese Beträge verwendete der Beschuldigte dann für seine eigenen privaten und geschäftlichen Zwecke. Er handelte nicht aus finanzieller Not, sondern setzte das deliktisch erlangte Kapital zur Finanzierung seines äusserst luxuriösen Lebensstils ein.

In mehreren Fällen bediente sich der Beschuldigte eines undurchsichtigen internationalen Gesellschaftsgeflechts und komplexer Vertragswerke, um seine wahren Absichten zu verschleiern und sein Vorhaben als seriös aussehen zu lassen.

Entgegengebrachtes Vertrauen ausgenutzt

Bei den Betrugstaten zum Nachteil zweier Autohandelsgesellschaften nutzte der Beschuldigte das Vertrauen aus, welches ihm aufgrund der vorbestehenden, erfolgreichen Geschäftsbeziehung entgegengebracht wurde. Mittels Abschluss von Verträgen gelangte er an Vermögenswerte, welche er in der Folge vereinbarungswidrig im eigenen Nutzen verwendete.

Der Beschuldigte verübte im Zusammenhang mit den Betrugstaten weitere Delikte, darunter einen Pfändungsbetrug. Dabei machte der Beschuldigte gegenüber dem Betreibungsbeamten vorsätzlich falsche Angaben zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation. Er legte es gemäss Urteil des Kantonsgerichts systematisch darauf an, seine finanzielle Situation gegenüber den Behörden und den Gläubigern zu verschleiern und falsch darzustellen.

Leasingfahrzeug veräussert

Das Kantonsgericht spricht den Beschuldigte zudem der Veruntreuung zum Nachteil einer Leasinggesellschaft schuldig. Der Beschuldigte wusste, dass ihm das Fahrzeug von der Leasinggeberin bloss anvertraut worden war und er nicht frei darüber verfügen durfte. Trotzdem veräusserte er das Leasingfahrzeug ohne Einverständnis der Leasinggeberin und ohne dieser den Restwert des Fahrzeugs zu bezahlen. Den Verkaufserlös liess er in seinem Firmengeflecht verschwinden.

Das Kantonsgericht verurteilt den Beschuldigten zu einer unbedingten Haftstrafe von sieben Jahren. Der Beschuldigte wird zudem zur Leistung einer Ersatzforderung von knapp 7 Millionen Franken an den Staat verpflichtet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit Beschwerde in Strafsachen innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Kommentare (0)