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Obergericht Zug

Sie haben kiloweise Kokain vertickt, jetzt kommen zwei Mitglieder des Zuger Dealer-Trios früher frei

Das Obergericht reduziert die Strafen gegen zwei Drogenhändler, die in erster Instanz zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden sind. Mindestens einer der Serben dürfte bald entlassen werden – und muss dann die Schweiz für acht Jahre verlassen.

Sie hatten fast zehn Kilogramm Kokain verkauft, über 70 Kilo Marihuana und Haschisch verdealt und Hunderttausende Franken Umsatz gemacht. Als Zuger Dealer-Trio bezeichnete unsere Zeitung die beiden Serben und den Bosnier, die im Juli 2021 vor dem Zuger Strafgericht standen.

Auch das Zuger Obergericht spricht zwei Serben schuldig, die unter anderem mit Kokain gedealt hatten. 
Bild: Symbolbild: Raphael Rohner

Bojan K.* (51) fasste in erster Instanz sechs Jahre Gefängnis, Dusan V.* (52) fünf Jahre und elf Monate. Beide gingen in Berufung. Und beide bekommen teilweise Recht, wie ein aktueller Entscheid des Zuger Obergerichts zeigt: Dieses senkt die Strafe gegen K. um zehn, die gegen V. um sechs Monate.

Obergericht berechnet Strafe anders

Grund für die Reduktion sind Feinheiten bei der Strafzumessung: Um eine Strafe zu bilden, geht ein Gericht von der schwersten Tat aus und addiert die Sanktionen gleichartiger weiterer Delikte, die ein Beschuldigter begangen hat. Allerdings darf es höchstens die Hälfte der möglichen Strafe dazuzählen. Im Fall des Dealer-Trios war der Kokainhandel die schwerwiegendste Tat, hinzu kamen nebst anderen Marihuanaanbau und -verkauf.

Diesem sogenannten Asperationsprinzip folgend, hatte das Strafgericht bei den Marihuana-Delikten die Hälfte der maximalen Freiheitsstrafe hinzugerechnet. Laut dem Urteil des Obergerichts richteten sich die Taten aber gegen das gleiche Rechtsgut wie der Kokainhandel:

«Deshalb rechtfertigt es sich – in Abweichung zur Vorinstanz – im Rahmen der Asperation eine Erhöhung um lediglich einen Drittel vorzunehmen.»

Neu lautet die Strafe also: Fünf Jahre und zwei Monate Gefängnis für Bojan K., fünf Jahre und fünf Monate für Dusan V. Mangels Beweisen hatte das Gericht V. zusätzlich vom Vorwurf freigesprochen, ein weiteres Kilo Kokain geliefert zu haben.

Trotzdem ist die Reduktion für beide Dealer nur ein Teilsieg, Bojan K.s Verteidiger hatte vier Jahre und drei Monate Gefängnis beantragt, jener von Dusan V. zwei Jahre und neun Monate. Gleichzeitig belässt es das Obergericht bei einem Landesverweis von acht Jahren. Bojan K., seit 1997 in der Schweiz, und Dusan V., 2015 eingewandert, hatten beantragt, das Land nur für fünf Jahre verlassen zu müssen.

Obergericht sieht bei drittem Teil des Trios von Landesverweis ab

Vor allem der 51-jährige K. wird sich wohl früher als später auf seine Ausweisung gefasst machen müssen. Laut dem 71-seitigen Urteil verhält er sich im Gefängnis vorbildlich, demnächst werde er wohl bedingt entlassen und muss ausreisen.

Anders sieht es beim dritten Mitglied des Dealer-Trios aus. In einem separaten Verfahren hatte das Obergericht diesen Sommer die Berufung des 45-jährigen Bosniers gutgeheissen und einen fünfjährigen Landesverweis aufgehoben. Da der Mann seit über 25 Jahren in der Schweiz lebe, hier Frau und Kinder habe und von der Familie in der Heimat verstossen worden war, überwiege sein Interesse an einem Verbleib jenes der Öffentlichkeit an einer Ausweisung, so das Obergericht.

* Name geändert

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