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Luzern

Sexueller Missbrauch: Stieftochter zieht Anschuldigungen zurück

Der Angeklagte bestreitet den sexuellen Missbrauch an zwei 13-Jährigen. Er habe sich nur «saublöd verhalten».

Die angezeigten Übergriffe fanden im Sommer 2015 statt. Die Mädchen waren damals 13, der Angeklagte 44 Jahre alt. Die Beziehung zwischen dem Angeklagten und den Opfern ist familiär geprägt: Eines der Mädchen ist seine Stieftochter, das andere Mädchen war deren «beste Freundin».

Vorgeworfen werden dem Mann unter anderem sexuelle Handlungen mit Kindern und Abhängigen, Vergewaltigung, Pornografie. Der heute 48-jährige Mann streitet all diese Taten ab. Er wurde im November 2017 verhaftet und sitzt seither in Sicherheitshaft. Die Luzerner Staatsanwaltschaft fordert 7 Jahre Haft und 10 Jahre Landesverweis und will für die Strafverbüssung die Überstellung in sein Heimatland, der Angeklagte ist Deutscher. Die Verteidigung fordert einen vollumfänglichen Freispruch.

Gestern war am Luzerner Kriminalgericht der zweite Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Waren am ersten Verhandlungstag vom 18. Oktober nebst der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger auch die Anwältinnen der Stieftochter und der besten Freundin anwesend. Doch zu Beginn verkündete die Richterin, dass die Anwältin der Stieftochter das Mandat niedergelegt hat.

Bei der Beweisaufnahme vom 18. Oktober bekräftigte der Angeklagte seine Unschuld. Er sitze seit bald zwei Jahren unschuldig in Haft. Die beste Freundin blieb bei den Anschuldigungen und die Stieftochter widerrief ihre vorgängigen Aussagen und erklärte, dass «nix gewesen sei». Daraufhin legte die Anwältin das Mandat nieder. Stieftochter und Angeklagter schoben vielmehr die sexuellen Übergriffe auf die «beste Freundin». Sie stempelten sie vom Opfer zur Täterin. Gestern war der Tag der Plädoyers. Die Staatsanwältin beginnt:

«Der Fall ist einzigartig. Für den Angeklagten ist es einer der grössten Justizirrtümer der Schweiz.»

Doch das liess die Staatsanwältin in ihrem mehrstündigen Plädoyer nicht gelten. Vielmehr sieht sie im Angeklagten einen manipulierend berechnenden Mann, der seine Familienmitglieder nach seiner Pfeife tanzen lässt. So hätte die Familie ihre eigene Version der Straftaten geschmiedet und nun kämpften sie gemeinsam für die Freilassung des Angeklagten. Das habe auch zur Folge gehabt, dass die Stieftochter ihre Aussagen widerrief. So sagte sie aus, dass sie sich mit dem Vibrator selber verletzt habe und der sexuelle Übergriff durch ihre «beste Freundin» erfolgt sei.

Dem widerspricht die Staatsanwältin: «Die von den Opfern geschilderten Vorfälle decken sich mit den aufgefundenen Beweismitteln, namentlich den aufgerufenen Internetseiten mit Kinderpornografie.» Die «beste Freundin» habe sich mit dem Mann eingelassen, weil sie verliebt war und glaubte, er würde sie später heiraten. Zwischen dem Angeklagten und der 13-Jährigen fand ein intensiver Chat und Austausch von Sprachnachrichten statt. Die Inhalte, so die Staatsanwältin, widerspiegle die Ausbeutung der Mädchen.

Darauf habe er sich aus Angst vor der besten Freundin eingelassen, verteidigt sich der Angeklagte. Denn diese habe gedroht, alles seiner Frau zu erzählen. Weil die Frau aber selber ein Missbrauchsopfer war, habe er Angst gehabt, sie würde sich etwas antun. Der Angeklagte sagt:

«Es war saublöd von mir, mich auf diesen Chat einzulassen, ich hätte besser mit meiner Frau gesprochen.»

Das sei absurd und grotesk, so die Staatsanwältin. Sie ist überzeugt, dass der sexuelle Missbrauch stattfand.

Der Verteidiger ist überzeugt, dass die Aussagen der besten Freundin nicht der Wahrheit entsprechen, sondern aus enttäuschter Liebe entstanden sind. Er zitiert:

«Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich niemand haben können.»

Die Übergriffe hätten gar nie stattgefunden. Er weist das Gericht darauf hin, dass nicht sein Mandant die Unschuld beweisen müsse, sondern die Staatsanwaltschaft seine Schuld.

«So sehe ich das durch meine Brille. Wenn sie das, was Sie sehen, nur unscharf sehen, dann müssen sie meinen Mandanten freisprechen. Es gilt ‹im Zweifel für den Angeklagten›.» Das Urteil wird nächste Woche eröffnet.

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