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Luzern

Sex mit Kind: Kriminalgericht spricht Mann von Vorwurf frei

Ein heute 57-jähriger Schweizer soll 1995 an den drei Töchtern seiner damaligen Lebenspartnerin sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Die Richter sprachen den Beschuldigten nun frei.

Das Urteil liegt im Dispositiv vor und ist nicht rechtskräftig. Die älteste Tochter zeigte den Mann 2015 unter anderem wegen Vergewaltigung an. Der Mann musste sich am 20. November vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Die Luzerner Staatsanwaltschaft beantragte für mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern und Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten.

Der Beschuldigte schilderte an der Verhandlung, wie er von der Anzeige erfahren hatte: «Ich war wie vor den Kopf gestossen, als ich von der Polizei kontaktiert wurde.» Er beteuerte den Richtern, dass da gar nichts war.

Wollte sich ein Mädchen an ihm rächen?

Er könne sich die Anschuldigung nicht erklären. Er vermute, dass sich die heute 34-Jährige an ihm rächen wolle, weil er die Familie Ende der 90er-Jahre verlassen habe. Danach seien die Kinder fremdplatziert worden.

Der Mann sagte, er fühle sich schuldig, aber nur, weil er vor den Richtern sitze. «Es gab keinen Grund mir etwas vorzuwerfen. 1995 kam mein Sohn zur Welt. Wir waren eine harmonische Familie.» Mit den jüngeren Töchtern habe er noch Kontakt. Die Älteste pflege weder mit ihrer Mutter noch mit den Schwestern eine Beziehung.

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