Martin Uebelhart
Martin Uebelhart
Unter dem Titel «Die Bistumsfrage: Kann ein Provisorium ewig dauern?» hat Dominik Rohrer eine Interpellation eingereicht. Der Sachsler CVP/Mitte-Kantonsrat zeigt in seinem Vorstoss auf, dass der Kanton Obwalden – wie auch etwa Nidwalden, ein Teil Uris, Glarus und Zürich – seit 1819 provisorisch vom Bistum Chur administriert wird. Die Zeit für eine definitive Klärung des über 200 Jahre dauernden Zustandes scheine nun geeignet, so der Vorstoss. Die Interpellanten möchten von der Regierung unter anderem wissen, ob sie bereit sei, die Frage der definitiven Bistumszugehörigkeit zu prüfen.
In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass er dazu grundsätzlich offen wäre. Er tendiere aber dahin, den Status quo beizubehalten. Denn für den Beitritt zum Bistum Chur fehle ein wirklicher Handlungsbedarf. «Ein Beitritt würde voraussichtlich kaum etwas ändern und hätte aus staatlicher Sicht vermutlich unbedeutende Wirkung», schreibt die Regierung. Aus kirchlicher Sicht wäre Obwalden ein Teil der Diözese Chur und somit «ein Teil des Gottesvolkes, der dem Bischof in Zusammenarbeit Presbyterium zu weiden anvertraut wird» – und den er nicht nur im Namen des Papstes als Administrator seelsorgerisch zu leiten habe. Der Regierungsrat erachtet den Aufwand einer Prüfung des Beitritts als unverhältnismässig und nicht zielführend.
Ein Konkordat brächte kaum Vorteile
Weiter möchte Dominik Rohrer die Meinung der Regierung zu den Vor- und Nachteilen eines Konkordats erfahren. Ein solches wäre wohl laut Rohrer im Fall eines Bistumsbeitritts notwendig. Der Regierungsrat hält fest, dass das institutionelle Verhältnis sowohl durch Staatskirchenverträge als auch durch Staatskirchenrecht festgelegt werden könne. Das Konkordatsrecht spiele heute in der Schweiz eine beschränkte Rolle. Deshalb sehe der Regierungsrat im Abschluss eines Konkordats keine Vorteile gegenüber seiner Möglichkeit, das Verhältnis Kirche-Staat unilateral durch Staatskirchenrecht zu ändern und zu regeln.
Dominik Rohrer möchte weiter wissen, ob der Regierungsrat bereit sei, in Verhandlungen zwei Vertreter im Domkapitel zu fordern. Für den Fall, dass ein Handlungsbedarf für einen Bistumsbeitritt bejaht würde, wäre wohl die Vertretung im Domkapitel Gegenstand der Verhandlungen, so die Regierung in ihrer Antwort. Die Vertretung im Domkapitel alleine rechtfertige allerdings noch nicht einen Beitritt zum Bistum Chur. Zurzeit seien darüber hinaus keine weiteren realistischen Verhandlungsgegenstände erkennbar.
Die Ausarbeitung eines Konkordats wäre im Rahmen eines Projekts umzusetzen, schreibt die Regierung auf Rohrers Frage, welche Schritte notwendig wären, bis dieses dem Kantonsrat vorgelegt werden könnte. Initialisierung, Konzept, Realisierung und Einführung könnten dabei grundlegende Phasen des Projekts darstellen.
Wenn schon, dann gemeinsam mit weiteren Kantonen
Rohrer sieht angesichts weiterer Kantone, die durch den Bischof von Chur administriert würden, ein gemeinsames Vorgehen für angezeigt. Er fragt die Regierung, welchen Weg sie sehe, die Bistumsfrage mit den Regierungen von Nidwalden, Uri, Glarus und Zürich anzugehen. Vorab wäre zu prüfen, inwiefern die anderen Kantone Handlungsbedarf sähen und willens seien, in dieser Sache Energie in Verhandlungen mit der Diözese zu stecken, hält die Regierung fest. Wenn überhaupt, wäre ein gemeinsames Vorgehen sicher wirkungsvoller.
Der Regierungsrat schaue das Thema vor allem von der rechtlichen Seite aus an, sagt Dominik Rohrer auf Anfrage. «Es steckt mehr dahinter», sagt er. Wenn man es von einer kirchlichen Seite aus betrachte, habe es im Bistum Chur in den vergangenen 30 Jahren eher unerfreuliche Entwicklungen gegeben. Obwalden sei dabei eher auf der fortschrittlichen Seite gestanden und habe versucht, sich zu distanzieren. «Jetzt mit einem neuen Bischof könnte man schauen, ob man einen Weg findet», sagt Rohrer. Er habe auch Rückmeldungen aus kirchlichen Kreisen erhalten, dass sich aus dieser Sicht ebenfalls nichts ändern müsse. Der heutige Zustand lasse auch mehr Optionen offen, sollte sich das Ganze wieder einmal in eine falsche Richtung bewegen.