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Luzern

Seilbahnen finden Lösung, damit in der Gondel weiterhin Fondue gegessen werden kann

Seit fast 20 Jahren bieten Seilbahnunternehmen zur Freude vieler Gäste Fonduefahrten an. Infolge einer überarbeiteten EU-Norm galt in Seilbahnkabinen seit neustem ein Verbot von offenem Feuer. Der Verband Seilbahnen Schweiz setzte sich für den Erhalt von Fonduefahrten ein. Nun präsentiert er eine Branchenlösung für Fonduegenuss in geschlossenen Kabinen, welche vom Bundesamt für Verkehr genehmigt wurde.
In der Schweiz kann auf der Seilbahn weiter Fondue gegessen werden. (Bild: Luzerner Zeitung)

PilatusToday

Rund 20 Bergbahnen bieten ihren Gästen nebst einer eindrucksvollen Aussicht aus der Seilbahnkabine auch einen Genuss für den Gaumen an, schreiben die Seilbahnen Schweiz in einer Mitteilung. Der Verzehr von Fondue oder Raclette während einer Seilbahnfahrt sei einerseits ein aussergewöhnliches Erlebnis für Kunden, andererseits eine zusätzliche Einnahmequelle für die Seilbahnunternehmen. Trotz der Verwendung einer offenen Flamme in der Kabine und dem damit verbundenen Brandrisiko seien bis heute keine Zwischenfälle registriert worden, wie PilatusToday schreibt.

Sicherheitsempfehlung der EU als Auslöser für eine Branchenlösung

Die Sicherheitsempfehlungen der Europäischen Union, welche für Seilbahnen seit 2004 die Mindestanforderungen bezüglich Brandschutz definierten, galten auch für Schweizer Bergbahnbetreiber. Als diese Empfehlungen 2019 durch die Norm EN 17064 – Brandverhütung und -bekämpfung – ersetzt wurden, bedeutete dies de facto ein Verbot der bisherigen Fonduefahrten.

Die Schweizer Gesetzgebung erlaubt unter bestimmten Umständen jedoch Ausnahmen von den geltenden EU-Normen. Dazu muss aber ein Nachweis erbracht werden, der belegt, dass die Abweichung von der Norm das Risiko – in diesem Fall für Brandverhütung und -bekämpfung – insgesamt nicht erhöht. Diesen Vorschlag inklusive der Ausarbeitung einer Branchenlösung unterbreitete Seilbahnen Schweiz dem Bundesamt für Verkehr (BAV).

«Die Seilbahnunternehmen waren sich ihrer Sorgfaltspflicht und der Anwendung notwendiger Massnahmen durchaus bewusst», so Berno Stoffel, Direktor Seilbahnen Schweiz. «Die Sicherheit der Gäste hat im Betrieb oberste Priorität und entsprechend wurden diverse Massnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung längst umgesetzt.»

Einheitliche Lösung erarbeitet

Die Branchenlösung beinhalte betriebliche Grundlagen, eine Risikoanalyse und klar definierte Massnahmen zur Eindämmung der Brandgefahr. So ist beim Materialeinsatz zwingend, dass beispielsweise der Tisch in der Kabine fix montiert sein muss und aus feuerfestem Material zu bestehen hat. Auch definiert ist die Belegung der Kabine abhängig von der Kabinengrösse, in jedem Fall dürfen sich aber maximal zehn Personen in der Kabine befinden.

Dem Fonduegenuss in einer Seilbahn steht somit nichts mehr im Weg – zumindest keine EU-Verordnung.

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